Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Skyline
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#1
23.01.2017, 11:28
Hallo,
wir sollen hier aus einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Kaufvertrages die Vollstreckung einleiten. Hatte das bisher noch nicht, aber es heißt doch immer Titel, Klausel, Zustellung. Eine Zustellung habe ich hier nicht oder wie ist das bei vollstreckbaren Ausfertigungen von Kaufverträgen? braucht man die?
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Skyline
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#2
23.01.2017, 11:33
PS: Und wenn ich zustellen muss wie mach ich das?
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Anahid
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#3
23.01.2017, 12:54
Ich geh mal davon aus, dass wir hier von einem Notarvertrag reden, oder?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Skyline
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#4
23.01.2017, 20:32
Oh, ja sorry Notarvertrag natürlich
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#5
24.01.2017, 09:08
Naja....gibt ja eine Menge Arten von Kaufverträgen. Da frag ich vorsichtshalber lieber.
Hast Du schon eine vollstreckbare Ausfertigung des Kaufvertrags bei dem Notar angefordert? Wenn ja, muss die natürlich zugestellt werden. Wie Du richtig schreibst, sind die Voraussetzungen für die ZV Titel, Klausel und Zustellung. Zustellung erfolgt durch GV und nach der Zustellung musst Du 2 Wochen warten, bevor die ZV eingeleitet werden darf.
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Skyline
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