Mal ganz konkret eine Frage zu folgendem Sachverhalt, da mich interessiert, wie andere Kanzleien das organisatorisch handhaben.
Ein neuer Mandant ruft an, teilt mit, dass er von Kanzlei XY an uns vermittelt wurde und dass es sich um eine Verkehrsrechtssache handelt. Er hinterlässt Namen und Telefonnummer, da der RA, der Verkehrsrecht bearbeitet, gerade nicht im Haus ist.
Dieser RA erhält von seinem Sekretariat eine E-Mail mit dem Inhalt "Neue Verkehrsrechtssache, Name und Telefonnummer plus Rückrufbitte".
Findet Ihr diese Info ausreichend?
Niemand hat abgefragt, worum es genau geht. Ist der Anrufer Fahrer, Beifahrer, Unfallverursacher oder Geschädigter? Besteht Rechtsschutz?
Wie läuft das denn bei Euch? Was fragt Ihr bei einem Erstkontakt ab?
Neumandate - was fragt Ihr am Telefon ab?
- Dany1981
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Wir machen das jetzt generell so, dass Neu-Mandanten am Telefon keine Beratung bekommen. Die müssen also kommen oder es lassen. Ist egal, um welches Rechtsgebiet es geht.
Ansonsten vermerke ich im Kalender Namen, Telefonnummer und um was es geht. Grob umrissen.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
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Hallo,
ich habe mit meinem RA fast nur Arbeitsrecht und frage ganz normal nach dem Namen und um was es geht. Dann frage ich immer nach der Rechtschutz - falls der Mandant keine hat wird er darauf hingewiesen, dass er unsere Kosten zu tragen hat. Und ich frage auch immer nach dem Gegner und schaue dann im System nach, ob der nicht bei uns vielleicht gelistet ist als Mandant, da wir auch viele Firmen vertreten. Und dann gibts nen Termin.
ich habe mit meinem RA fast nur Arbeitsrecht und frage ganz normal nach dem Namen und um was es geht. Dann frage ich immer nach der Rechtschutz - falls der Mandant keine hat wird er darauf hingewiesen, dass er unsere Kosten zu tragen hat. Und ich frage auch immer nach dem Gegner und schaue dann im System nach, ob der nicht bei uns vielleicht gelistet ist als Mandant, da wir auch viele Firmen vertreten. Und dann gibts nen Termin.
Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
Ich bin der Meister meines Los.
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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- Lämmchen
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Generell fragen wir auch ab, worum es eigentlich geht und wer der Gegner ist - das ist gerade bei größeren Kanzleien für den Vorab-Konfliktcheck wichtig. Die Termine selbst vergeben bei Neumandanten die Anwälte selbst. Sie entscheiden, ob sie das Mandat dann annehmen oder nicht.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
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- Forenfachkraft
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Bei uns ist es erwünscht, alles abzufragen, was möglich ist:
Mdt: Name, Anschrift, Telefon, Versicherungsdaten (RSV)
Ggs: Name, ggf. Anschrift; evtl, wenn Anrufer es erwähnt, RA Ggs
im VerkehrsR: zusätzlich HV-Daten, Kennzeichen, Unfallschilderung
im ArbR: bei Kündigung Zustellungsdatum Kündigung um rechtzeitig vor Ablauf BT vereinbaren zu können; bei sonstigen ArbR Sachen nur Kurzfassung von Sachverhalt
im FamR: weswegen kommt er, nur Scheidung oder mehr, gibt's Kinder?
Bei uns gilt der Grundsatz, dass RA entlastet werden soll beim Daten erfragen für Klagen etc. und er für BT weiß, warum Mdt auf ihn zukommt. dass im BT noch andere Sachen von Mdt angesprochen werden könnten, ist dann ok.
Mdt: Name, Anschrift, Telefon, Versicherungsdaten (RSV)
Ggs: Name, ggf. Anschrift; evtl, wenn Anrufer es erwähnt, RA Ggs
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Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt!
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät.
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Ich frage auch grundsätzlich worum es geht, damit ich erst einmal zuordnen kann, ob wir hier tatsächlich die richtige Kanzlei für das Problem des Anrufers sind. Dann frage ich, ob eine RSV besteht, da ich - sollte der Anrufer vermögenslos sein - diesen ja zunächst einmal losschicken muss, um einen Beratungshilfeschein zu besorgen. Termin gibt es grundsätzlich erst mit dem Schein, nicht vorher. Zu allerletzt gibt es einen Termin und dafür notiere ich mir dann noch die Telefonnummer, falls wir den Termin verlegen müssen. Erste Beratungsgespräche finden bei uns auch ausschließlich persönlich statt. Telefonische Erstberatungen (zumindest bei Neumandanten) gibt es bei uns nicht.
Zuletzt geändert von Anahid am 24.01.2017, 11:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Anahid hat geschrieben:Ich frage auch grundsätzlich worum es geht, damit ich erst einmal zuordnen kann, ob wir hier tatsächlich die richtige Kanzlei für das Problem des Anrufers sind. Dann frage ich, ob eine RSV besteht, da ich - sollte der Anrufer vermögenslos sein - diesen ja zunächst einmal losschicken muss, um einen Beratungshilfeschein zu besorgen. Termin gibt es grundsätzlich erst mit dem Schein, nicht vorher. Zu allerletzt gibt es einen Termin und dafür notiere ich mir dann noch die Telefonnummer, falls wir den Termin verlegen müssen. Erste Beratungsgespräche finden bei uns auch ausschließlich perssönlich statt. Telefonische Erstberatungen (zumindest bei Neumandanten) gibt es bei uns nicht.
bei uns genauso!
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Ohje, das hab ich echt selten mal. Wenn ich müsste, würde ich es wie Anahid und Sputnik machen.
Aber ich frage dann auch noch, wie man auf uns aufmerksam geworden ist. Das lockert auf und beweist, wie wichtig heutzutage das Internet ist.
Aber ich frage dann auch noch, wie man auf uns aufmerksam geworden ist. Das lockert auf und beweist, wie wichtig heutzutage das Internet ist.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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So wird das bei uns auch gehandhabt.Anahid hat geschrieben:Ich frage auch grundsätzlich worum es geht, damit ich erst einmal zuordnen kann, ob wir hier tatsächlich die richtige Kanzlei für das Problem des Anrufers sind. Dann frage ich, ob eine RSV besteht, da ich - sollte der Anrufer vermögenslos sein - diesen ja zunächst einmal losschicken muss, um einen Beratungshilfeschein zu besorgen. Termin gibt es grundsätzlich erst mit dem Schein, nicht vorher. Zu allerletzt gibt es einen Termin und dafür notiere ich mir dann noch die Telefonnummer, falls wir den Termin verlegen müssen. Erste Beratungsgespräche finden bei uns auch ausschließlich persönlich statt. Telefonische Erstberatungen (zumindest bei Neumandanten) gibt es bei uns nicht.
Bei Verkehrssachen allerdings übernimmt unser Verkehrsanwalt die Telefonate in der Regel selber, da er bereits am Telefon schon die ein oder anderen Infos aufschreibt für den Termin bzw. Unterlagen bereits abklärt.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.