So ehrenwert es ist, dass das Gehalt nicht alleiniges Entscheidungskriterium ist, bei Anwalt A oder Anwalt B anzufangen, muss man sich auch ausrechnen, dass selbst bei einem Verdienst von 1.900,00 - 2.200,00 brutto nach 40 Jahren ein gesetzlicher Rentenanspruch zwischen 750,00 € und 800,00 € herauskommt. Nach der aktuellen Lage droht Arbeitnehmern, die unter 2.500,00 € brutto verdienen, Altersarmut. Als mein Bankberater mir im letzten Jahr vorgerechnet hat, wie viel ich verdienen und privat riestern müsste, um auf mein jetziges Nettogehalt zu kommen, war ich geschockt
. Der Betrag war völlig utopisch, auch wenn er mir versicherte, dass ich das in 20 Jahren bestimmt verdienen werde. Ich habe ihm dann gesagt, dass meine einzige Chance ist, möglichst lange fit zu bleiben, um auch nach dem Renteneintritt arbeiten zu können. Man kann halt bei einem normalen Gehalt nicht mehrere Hundert Euro monatlich "nebenbei" zur Seite legen.