icerose hat geschrieben:Phuul hat geschrieben:Kriege ich darüber die aktuelle Arbeitsstelle heraus oder auch nur eine Adresse?
nee, das nicht, aber eventuell aktuelle Bankdaten. War nur ein Gedanke.
Zur Adresse: Kennst du nicht so ganz zufällig jemanden bei der Verwaltung des Objektes der alten Adresse? Dann könnte man die Dame vielleicht zwangsabmelden lassen und sie dann eventuell nocheinmal anzeigen.
Wie wäre es, wenn du mal mit dem für die neue und nicht gemeldete Adresse zuständigen GV sprichst? Vielleicht geht er ja hin - dann muss er sie nur noch antreffen und kann hoffentlich alles pfänden, was er findet (Eigentumsvermutung).
Nicht böse sein, ich denke hier nur laut.
Leider kenne ich da niemanden
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Ja, das hat mir der GVZ auch gesagt, dass ich den GVZ für die Adresse des Freundes anhauen und dort nochmal hinschicken soll. Ich wusste nicht, dass man wie wild irgendwelche Adresse angeben kann. Ich dachte immer, man müsste das nachweisen, dass sie auch da gemeldet ist. Na ja, man lernt nie aus.
Er sagte mir, ich solle jetzt beantragen, direkt die EV abzunehmen. Wie gesagt, ich will an ihren Arbeitgeber ran. aber ich muss auch wissen, ob vorher schon irgendwelche Pfändungen von anderen vorrangig sind. Die Dame ist mit Sicherheit hoch verschuldet, weshalb man dann abwägen muss. Aber das sind momentan nur Vermutungen.
Ich hatte auch schon darüber nachgedacht, ob man vielleicht einen Verhaftungsauftrag an der Arbeitsstelle machen kann, aber da sagte mir der GVZ, dass das nicht wirklich möglich ist, da man ihr Arbeitszeiten nicht kennt und der Gerichtsvollzieher die Dame und nicht kennt und nicht einfach da hinschlappen kann in der frohen Hoffnung, dass die Einsatzarbeitgeberin da mitspielt. Versuchen kann man es, aber das ist eher schwierig.