Huhu!
Ich steh grad etwas dumm da. Meine Kollegin ist diese Woche im Urlaub, deshalb muss ich die Buchhaltung allein machen. Jetzt hat nun gerade diese Woche die GEZ ihre Gebühren abgebucht. Ich weiß wohl, welches Buchungskonto betroffen ist, aber RA-Micro will dauernd, dass ich da MwSt. eingeb. Aber das ist doch ohne, oder? Ich kann hier auch den Bescheid nicht finden, weil hier Rechnungen in drei unterschiedlichen Ordnern deponiert werden und ich durch dieses System noch nicht durchsteig.
Kann mir bitte jemand helfen?
Buchung Rundfunkgebühren - MwSt?
- Zauberdrops
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[i][b]LG
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Cora[/b][/i]
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Rundfunkgebühren, Auslandsflüge, Arzthonorare, Praxisgebühr oder Mieten und andere Leistungen sind gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit. ...
Vereinbart der Vermieter eine Gewerberaummiete inklusive Mehrwertsteuer, ohne in der Lage zu sein, eine vorsteuerabzugsfähige Rechnung zu erstellen, ist er dem Mieter zum Schadensersatz verpflichtet. So entschied das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 03.09.2003 (Aktenzeichen 30 U 80/03). Ein entsprechender Anspruch des Mieters kann sich aus so genannter positiver Vertragsverletzung des Mietvertrages ergeben, wenn der Vermieter es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Mieter die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug zu verschaffen. Grundsätzlich ist Mietzins umsatzsteuerfrei, der Vermieter kann allerdings auf die Befreiung verzichten durch entsprechende Option. Ist er hierzu allerdings nicht in der Lage, so kann er die Miete nicht mit Mehrwertsteuer ausweisen, der Mieter, der seinerseits vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann mangels Vorlage einer entsprechenden Rechnung die Steuer nicht abziehen und erleidet in Höhe von 19 % sodann einen Schaden. Es ist sachgerecht, diesen sodann auf den Vermieter zu verlagern.
Oder Wiki:
"Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken ist umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr.12 UStG. Der Vermieter kann einen solchen Umsatz als steuerpflichtig behandeln, wenn die Vermietung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird (Option). Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist jedoch nur zulässig, wenn der Leistungsempfänger (Mieter) das Objekt ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Daraus folgt, dass z. B. bei Vermietung von Praxis- oder Büroräumen an Ärzte, Versicherungen, Versicherungsverteter, Banken etc. nicht auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet werden kann. Das gleiche gilt auch für die Vermietung an "gewerbliche Zwischenmieter" (vgl. weiter unten) sofern diese an Privatpersonen weitervermieten, weil die Zwischenmieter in diesen Fällen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind."
Oder Wiki:
"Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken ist umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr.12 UStG. Der Vermieter kann einen solchen Umsatz als steuerpflichtig behandeln, wenn die Vermietung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird (Option). Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist jedoch nur zulässig, wenn der Leistungsempfänger (Mieter) das Objekt ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Daraus folgt, dass z. B. bei Vermietung von Praxis- oder Büroräumen an Ärzte, Versicherungen, Versicherungsverteter, Banken etc. nicht auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet werden kann. Das gleiche gilt auch für die Vermietung an "gewerbliche Zwischenmieter" (vgl. weiter unten) sofern diese an Privatpersonen weitervermieten, weil die Zwischenmieter in diesen Fällen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind."
- Curry
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Da fällt mir noch ein, habt ihr bei den GEZ-Gebühren einen richtigen Bescheid? Ich hab von der GEZ nur so eine Mitteilung bekommen, dass wir nun angemeldet sind und dort drauf stehen die allgemeinen Gebührengrundsätze - nicht aber genau das, was wir zahlen müssen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Wir auch.... Aber nur, weil das so vereinbart wurde.. Da muss man explizit drauf achten.
Privatmieten sind zB (könnt ja mal in eure Mietverträge) eigentlich fast immer USt-befreit.
Muss man beim Buchen wirklich drauf achten.
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Muss man beim Buchen wirklich drauf achten.
- Soenny
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Also wir zahlen auch USt. auf die Miete!
Zauberdrops meint ja wohl auch die Miete, die sie für die Kanzlei zahlen, wenn ich das richtig sehe und die ist natürlich mit USt. Selbst wenn keine im MV steht, wird mit USt. gebucht, also nicht noch oben drauf gezahlt.
GEZ ist im übrigen ohne USt.
Zauberdrops meint ja wohl auch die Miete, die sie für die Kanzlei zahlen, wenn ich das richtig sehe und die ist natürlich mit USt. Selbst wenn keine im MV steht, wird mit USt. gebucht, also nicht noch oben drauf gezahlt.
GEZ ist im übrigen ohne USt.
- Zauberdrops
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Nö, ich meinte nur die GEZ-Gebühren. Von MV hab ich nix gesagt.ASoenny hat geschrieben:Also wir zahlen auch USt. auf die Miete!
Zauberdrops meint ja wohl auch die Miete, die sie für die Kanzlei zahlen, wenn ich das richtig sehe und die ist natürlich mit USt. Selbst wenn keine im MV steht, wird mit USt. gebucht, also nicht noch oben drauf gezahlt.
Naja, dann versuch ich wohl nochmal ein bisschen, RA-Micro zu überlisten, damit der mir nicht ständig die USt. draufpappen will.
Ich krieg zu Hause übrigens immer einen Bescheid vonner GEZ, einmal fürs ganze Jahr.
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Cora[/b][/i]
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