![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Da wir hier gerade die Diskussion hatten und bei 2 RAe 2 unterschiedliche Meinungen vorhanden sind:
Wie macht ihr das, wenn ein MB gegen die RAe direkt ergeht (hier: gesamtschuldnerisch gegen zwei RAe, Kanzlei ist eine GbR, unter der Kanzleianschrift).
Tragt ihr die Kanzlei im Widerspruch dann auch als PB ein?
Mein Chef meint nein, die RA-Gebühren würden sowieso entstehen (er hat aber sonst mit ZivilR und angeschlossenen Themenbereichen nix am Hut).
Die RAin in Bürogemeinschaft meinte ja; ich würde auch dazu tendieren.
Mich würde hier einfach mal interessieren, wie es "richtig" ist - falls es hier ein "richtig" gibt
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)