Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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nienot
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#1
13.12.2016, 17:39
Hallo
wir haben hier einen Erbscheinsantrag, der durch einen Beteuer beurkundet wurde. Benötige ich für die Beantragung des Erbscheins beim Nachlassgericht die betreuungsgerichtliche Genehmigung?
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Jeffersonfm
- Foren-Praktikant(in)
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#2
13.12.2016, 22:10
Nach § 1822 nr. 2 BGB dürfte der Betreuer nur für die Ausschlagung eine Genehmigung benötigen. Was meinst du aber damit, dass der Antrag durch den Betreuer beurkundet wurde? Ist der Betreuer = Notar?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)