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Aquarius
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#1
13.12.2016, 10:25
Hallo,
ich soll eine Klage auf Änderung der Freibeträge(Pfändungsfreigrenze) vorbereiten, nur habe ich folgende Frage.
Bei welchem Gericht muss diese eingereicht werden. Am Wohnsitz des Antragstellers oder des Antragsgegners?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
13.12.2016, 10:42
Meiner Meinung nach ist dafür das Vollstreckungsgericht zuständig.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Jeffersonfm
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#3
13.12.2016, 22:29
Bist du sicher, dass dein Chef von einer Klage gesprochen hat? Wen vertretet ihr denn? Schuldner oder Gläubiger?
Eine Änderung des Freibetrages kann gem. § 850 f ZPO oder bei Pfändung des P-Kontos gem. § 850 k Abs. 4 ZPO jeweils formlos beim Vollstreckungsgericht beantragt werden. Es kommt darauf an, welche Vollstreckungsmaßnahme gerade läuft, um zu wissen, welche Norm anwendbar ist. Meinte dein Chef so etwas vielleicht?