Pfüb Ehegattenunterhalt: Auskunft über Unterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nicole1973
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 09.02.2014, 12:32
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#1

09.12.2016, 11:11

Hallo,

stecke hier gerade in einer Unterhaltsvollstreckung fest. Wir haben erfolgreicht Kindesunterhalt gepfändet für ein Kind aus geschiedener Ehe. Es gibt mehrer Kinder aus dieser Ehe für die nicht vollstreckt werden soll. Wir vertreten die Mutter sowie ein minderjähriges Kind.

Nun versuche ich titulierten Ehegattenunterhalt für unsere Mandatin aus dem selben Einkommen zu pfänden. Hier fordert das Gericht aber die Angabe aller unterhaltspflichtigen Kinder des Schuldners mit Angabe des Geburtdatums sowie der Höhe des gezahlten Unterhaltes.

Der Schuldner ist wieder verheiratet und hat auch mit dieser Frau Kinder. Natürlich hat die Gläubigerin (unsere Mandantin) keinen Kontakt mehr zu ihrem Exmann kann daher diese Angaben nicht machen.

Nun meine Frage: Ist es nicht Sache des Schuldners, darauf Auskunft zu geben? Müsste das Gericht nicht von dort die Auskünfte einholen? Wie bekomme ich meinen Pfüb nun zugestellt? Wer weiß Rat.


Vielen Dank im voraus.
Zuletzt geändert von Nicole1973 am 09.12.2016, 12:44, insgesamt 1-mal geändert.
Ernie

#2

09.12.2016, 12:03

Über § 836 III ZPO kannst Du die eidesstattliche Versicherung ganz gezielt auf die vom Gericht gestellten Fragen Antwort einholen.
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