Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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conni
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#1
02.12.2016, 13:32
Hallo alle zusammen,
ich muss einen Mahnbescheid im Namen der WEG gegen einen Miteigentümer beantragen.
Mein Chef meint, ich muss alle Eigentümer einzeln aufführen, im MB kann man aber nur sechs Antragsteller eingeben. Was mache ich nun?
Kann ich einfach eintragen: übrige Eigentümer der WEG, vertr. d. d. Verwaltung, gegen den Einen?
Es wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte
Vielen Dank schon einmal
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AliceImWunderland
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#2
02.12.2016, 13:35
Die WEG ist rechtsfähig, prozessfähig und daher Partei. Ihr müsst die WEG als Antragsteller eintragen und nicht die einzelnen Eigentümer. Hierfür gibt es beim Mahnantrag ein eigenes Feld.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema. ![Nägelfeil-Smiley :naegel](./images/smilies/naegel.gif)
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DKB
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#3
02.12.2016, 13:37
Im MB-Antrag die WEG nennen und auf eine als Anlage beigefügte Eigentümerliste verweisen wäre eine Möglichkeit.
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conni
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#4
02.12.2016, 15:04
vielen Dank, hier ist folgendes:
Die WEG besteht aus 20 Eigentümern, es soll der Anspruch von 19 Miteigentümern gegen einen Eigentümer geltend gemacht werden.
Noch zur weiteren Info: Wir drucken den MB aus
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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Laska
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#5
03.12.2016, 09:39
Antragsteller ist die WEG, vertreten durch den WEG-Verwalter... nicht die einzelnen Eigentümer. Einer Liste der Eigentümer bedarf es nicht.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Liebe Grüße
![Bild](http://www.cheesebuerger.de/images/midi/tiere/d054.gif)