Liebe Alle,
unsere Forderung wurde in voller Höhe festgestellt.
Mit Beschluss des Insolvenzgerichts wurde das Verfahren mangels Masse eingestellt, die Gesellschaft im HR aufgelöst.
Was nun? Habe ich noch irgendwelche Möglichkeiten die Forderung einzutreiben (öffentlich-rechtlich)?
Danke und ein feines Wochenende.
LG
renofix
Insolvenzverfahren eingestellt - Was nun?
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Inanspruchnahme des Vertretungsorgans, z.B. gemäß § 823 BGB i.V.m. § 64 GmbHG
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- renofix
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Liebe(r) Kanzleihund,
vielen lieben Dank.
Das heißt, hier müsste der ehemalige Geschäftsführer der Gesellschaft im Wege eines Zivilverfahrens verklagt werden?
Unsere Forderung, welche zur Tabelle festgestellt wurde, besteht also noch?
LG
renofix
vielen lieben Dank.
Das heißt, hier müsste der ehemalige Geschäftsführer der Gesellschaft im Wege eines Zivilverfahrens verklagt werden?
Unsere Forderung, welche zur Tabelle festgestellt wurde, besteht also noch?
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renofix
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
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Schön, dass es Foreno gibt!
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Meist sind die GF auch insolvent
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Ich glaube 64 GmbhG kannst du dir sparen. Das machen normalerweise die Insolvenzverwalter schon und vollstrecken dann fröhlich, so es denn überhaupt etwas zu vollstrecken gibt. Meistens reißen die GF auch die Füße hoch und flüchten in die Insolvenz oder zumindest die e.V.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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@ mücki:
Erstens unterscheiden sich die Ansprüche des Gläubigers und Insolvenzverwalters (also Beides parallel möglich), zweitens kommt man immer wieder zu Überraschungen, welche Zahlungen Geschäftsführer in der Insolvenz ihrer Gesellschaft noch vornehmen können. Aber klar, gerade bei kleinen Einmann-Gesellschaften dürfte die Gesellschaftsinsolvenz oftmals auch die Insolvenz ihres Geschäftsführers bedeuten.
Erstens unterscheiden sich die Ansprüche des Gläubigers und Insolvenzverwalters (also Beides parallel möglich), zweitens kommt man immer wieder zu Überraschungen, welche Zahlungen Geschäftsführer in der Insolvenz ihrer Gesellschaft noch vornehmen können. Aber klar, gerade bei kleinen Einmann-Gesellschaften dürfte die Gesellschaftsinsolvenz oftmals auch die Insolvenz ihres Geschäftsführers bedeuten.
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