Abzug Zahlungen in Rechnung

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Amy_23
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#1

30.11.2016, 09:28

Es wird wirklich noch eine Weile dauern bis ich mit RA-Micro umgehen kann.

Also..folgendes Problem. Ich habe eine Abschlussrechnung geschrieben und unter 'Abzug vom Brutto' die bereits erfolgten Zahlungen in Abzug gebracht.
Die in Abzug gebrachten Zahlungen wurden damals auf Rechnungen gebucht die NICHT als Vorschussrechnung markiert waren sondern normal gestellt wurden.

So nun habe ich das Problem das nach Erstellung meiner Abschlussrechnung im Aktenkonto nicht der noch zu zahlende Betrag offen ist sondern tatsächlich der hohe Betrag ohne Abzug der Zahlungen. Warum?????
Muss ich die Zahlungen unter 'Abzug von Netto' erfassen damit es im Aktenkonto dann stimmt. Wäre es dann auch so in der Buchhaltung richtig?
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Tigerle
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#2

30.11.2016, 09:40

Wenn Du eine Abschlussrechnung erstellst, aber die Zahlung auf eine normale Rechnung (also keine Vorschussrechnung) abziehst, dann hättest Du beim Buchen in das Aktenkonto nicht den Rechnungsbetrag einbuchen dürfen, sondern eben nur den noch offenen Betrag. Wenn Du zwei normale Rechnungen buchst, dann geht das Programm davon aus, dass Dir auch der gesamte Rechnungsbetrag aus beiden Rechnungen zusteht.
Amy_23
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#3

30.11.2016, 10:20

Ja nur das Problem ist das ein Teil der Rechnungen und Zahlungen noch im alten System Datev erfasst wurde. Diese muss ich aber jetzt irgendwie in RA-Micro in Abzug bringen weil die Zahlungen schon erfolgt sind.
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Pepples
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#4

30.11.2016, 10:35

Wenn es nur darum geht, das Aktenkonto glatt zu kriegen, dann mit altgr+y eine Sollbuchung machen. ;)
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Amy_23
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#5

19.12.2016, 10:26

Tigerle hat geschrieben:Wenn Du eine Abschlussrechnung erstellst, aber die Zahlung auf eine normale Rechnung (also keine Vorschussrechnung) abziehst, dann hättest Du beim Buchen in das Aktenkonto nicht den Rechnungsbetrag einbuchen dürfen, sondern eben nur den noch offenen Betrag. Wenn Du zwei normale Rechnungen buchst, dann geht das Programm davon aus, dass Dir auch der gesamte Rechnungsbetrag aus beiden Rechnungen zusteht.
Ist das buchhalterisch korrekt wenn ich bei dem Häckchen 'in Aktenkonto speichern' den tatsächlich noch zu zahlenden Betrag manuell eingebe? Das wäre natürlich eine tolle Lösung aber darf man das? :kopfkratz
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rena
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#6

04.10.2019, 11:21

Hallo liebes Forum,

ich hätte hierzu auch eine Verständnisfrage zum Sachverhalt, wenn Folgerechnungen gestellt werden, ohne dass man "Vorschussrechnung" benutzt. Mag mein Chef grundsätzlich nicht so gerne, weil die ja dann immer storniert werden und sieht im Aktenkonto nicht schön aus :lol:

Also ich habe in der ersten Rechnung z.B. die Geschäftsgebühr abgerechnet und in der zweiten Rechnung dann die Geschäftsgebühr mit der Verfahrensgebühr und hier die erste Zahlung abgezogen, dementsprechend buche ich nur noch den offenen Restbetrag ins Aktenkonto und in die OP als "offener Betrag" ein.

Aber was muss dann richtigerweise in der OP als "Rechnungsbetrag" stehen?

Da nimmt RA-Micro ja gerne den gesamten Gebührenbetrag aus der Zweitrechnung ohne die erste Zahlung. Ist das korrekt oder müsste ich hier auch nur den tatsächlich offenen Saldo noch eingeben? Hat das überhaupt Auswirkungen auf irgendetwas in dieser Spalte?
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#7

09.10.2019, 13:32

rena hat geschrieben:
04.10.2019, 11:21
Also ich habe in der ersten Rechnung z.B. die Geschäftsgebühr abgerechnet und in der zweiten Rechnung dann die Geschäftsgebühr mit der Verfahrensgebühr und hier die erste Zahlung abgezogen, dementsprechend buche ich nur noch den offenen Restbetrag ins Aktenkonto und in die OP als "offener Betrag" ein.
Das machst Du nicht wirklich so, oder? :schock Dann habt Ihr ja nen doppelten Mehrwertsteuerausweis. :angst
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#8

10.10.2019, 07:51

Wir machen das auch so wenn die erste Rechnung nicht als 'Vorschussrechnung' erstellt wurde. Wenn ich dann die zweite Rechnung mit der GeschG und VerfG stelle, bringe ich den Nettobetrag der bereits erfolgten Zahlung auf die erste Rechnung in Abzug. (in RAM unter "Abzug vom netto") Somit stimmt es dann auch im Aktenkonto.
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#9

10.10.2019, 09:11

Amy_23 hat geschrieben:
10.10.2019, 07:51
Wir machen das auch so wenn die erste Rechnung nicht als 'Vorschussrechnung' erstellt wurde. Wenn ich dann die zweite Rechnung mit der GeschG und VerfG stelle, bringe ich den Nettobetrag der bereits erfolgten Zahlung auf die erste Rechnung in Abzug. (in RAM unter "Abzug vom netto") Somit stimmt es dann auch im Aktenkonto.
Wenn Du die Zahlung netto in Abzug bringst, ist ja auch alles okay. Dann hast Du ja auch keinen doppelten Mehrwertsteuerausweis.
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#10

24.10.2019, 09:50

Hmmm, also das ist ja dann eine Gesamtabrechnung, wo dann auch die Leistungszeit entsprechend insgesamt aufgeführt wird und die Zahlungen abgezogen werden. Deswegen wird alles mit rein genommen bisher lt. Kollegin :kopfkratz

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten natürlich Abzug vom Netto.
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