Wie rechnet ihr die SB ab?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Gismo06
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#1

28.11.2016, 20:26

Guten Abend.
Rechnet ihr die SB
a) als Honorarvorschuss gem. § 9 RVG ab?
b) als Selbstbeteiligung ohne Angabe §?
c) als normale Rechnung gem. § 10 RVG abzgl. Anteil RSV?

Hintergrund ist Folgender:
Wir rechnen immer die SB ohne Angabe eines § ab, d.h. es steht Selbstbeteiligung 126,05 Euro da. Mehr nicht.
Nun führen wir einen Rechtsstreit, weil M nicht zahlte. Gericht sagt, M hat Anspruch auf Rg nach § 10 RVG.
Wir rechnen aber die SB sofort nach Deckungszusage ab, nicht direkt mit der RSV. Ich finde es viel unumständlicher, die nur die SB hinzuschreiben und abzurechnen, statt direkt eine ganze Rechnung zu schreiben.

Danke euch.
Ernie

#2

29.11.2016, 07:12

Wir erstellen auch über die Selbstbeteiligung eine vollständige Rechnung (also: c)
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Adora Belle
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#3

29.11.2016, 09:02

Ist ja auch Quatsch. Der Mandant muss sowieso die vollständige Rechnung erhalten. Die RSV bekommt nur eine Abschrift.

Also: Rechnung an Mandant mit der Bitte, die SB in Höhe von X zu zahlen. Abschrift an RSV mit der Bitte, Rechnungsbetrag abzgl SB zu zahlen.
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Sputnik85
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#4

29.11.2016, 09:03

Adora Belle hat geschrieben:Ist ja auch Quatsch. Der Mandant muss sowieso die vollständige Rechnung erhalten. Die RSV bekommt nur eine Abschrift.

Also: Rechnung an Mandant mit der Bitte, die SB in Höhe von X zu zahlen. Abschrift an RSV mit der Bitte, Rechnungsbetrag abzgl SB zu zahlen.
So ist es ja auch am einfachsten :mrgreen: :nachdenk
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skugga
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#5

29.11.2016, 09:56

Sputnik85 hat geschrieben:
Adora Belle hat geschrieben:Ist ja auch Quatsch. Der Mandant muss sowieso die vollständige Rechnung erhalten. Die RSV bekommt nur eine Abschrift.

Also: Rechnung an Mandant mit der Bitte, die SB in Höhe von X zu zahlen. Abschrift an RSV mit der Bitte, Rechnungsbetrag abzgl SB zu zahlen.
So ist es ja auch am einfachsten :mrgreen: :nachdenk
Nicht nur am einfachsten, sondern die einzig richtige Methode.
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#6

29.11.2016, 10:00

Adora Belle hat geschrieben:Ist ja auch Quatsch. Der Mandant muss sowieso die vollständige Rechnung erhalten. Die RSV bekommt nur eine Abschrift.

Also: Rechnung an Mandant mit der Bitte, die SB in Höhe von X zu zahlen. Abschrift an RSV mit der Bitte, Rechnungsbetrag abzgl SB zu zahlen.
Genauso machen wir es auch.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#7

07.12.2016, 15:51

Rechnet ihr die SB dann immer erst bei Abschluss des Verfahrens ab?
Wir rechnen die SB nach Deckungszusage ab und nach Abschluss die Gebühren bei der RSV abzgl. SB ... adressiert an RSV - da hat sich auch noch keine Versicherung moniert drüber ... ich weiß, überall steht Rg. ist an Mdt. zu adressieren - aber warum?
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Adora Belle
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#8

07.12.2016, 16:00

Weil der Mandant der Auftraggeber ist. Die RSV geht Dich im Grunde nix an. Wenn Du ihr die Rechnung(skopie) schickst, muss die trotzdem auf den Mandanten ausgestellt sein.

Wenn der Mandant die SB schon vorher zahlen soll, kann man die per Vorschussrechnung geltend machen, oder ihn einfach bitten, die SB zu zahlen. Ganz ohne Rechnung.
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