Mehrere Verhaftungsaufträge

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Samsa209
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 02.09.2016, 08:38
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#1

28.10.2016, 09:00

Hallo ihr Lieben,

ich brauche dringend eure Hilfe!

2014 wurde ein Pfüb gemacht (abgerechnet, 0,3), dann wurde 02/15 ein VA gemacht (abgerechnet 0,3), anschließend ein Verhaftungsauftrag (ist ja eine Sache, also nicht abgerechnet). Anschließend wurde aber 09/15 ein weiterer Verhaftungsauftrag rausgeschickt, 03/16 eine Verhaftungsandrohung und 04/16 ein weiterer Verhaftungsauftrag.

Ist hier noch was abzurechnen?

Ich hasse es, alte Schinken zu übernehmen :panik

Danke für eure Hilfe
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

28.10.2016, 10:49

Erfolgten hier Ratenzahlungen oder warum wurde das Vermögensverzeichnis nicht abgegeben?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Samsa209
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 02.09.2016, 08:38
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#3

28.10.2016, 13:20

Nein gar nichts... Ich kann absolut nicht nachvollziehen, warum das hier so gemacht wurde... Ich hätte jetzt halt gesagt, dass genau deshalb ich das nur als eine Sache werte, aber die Sache kommt mir trotzdem komisch vor. :kopfkratz
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#4

28.10.2016, 16:09

Ich würde das auch alles als Folgeanträge sehen, wobei ich es immer noch ein wenig komisch finde, warum das Vermögensverzeichnis nicht abgegeben wurde und weshalb immer wieder ein neuer Verhaftungsauftrag gemacht wurde.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Samsa209
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 02.09.2016, 08:38
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#5

31.10.2016, 13:35

Das verstehe ich auch nich.. und leider gibt es von der damaligen Kollegin auch keinen Aktenvermerk darüber. Naja. Hab das jetzt als eine Tätigkeit gewertet und entsprechend abgerechnet. Danke jedenfalls für die Zweitmeinung!
Antworten