Guten Tag,
ein Sohn möchte auf seine Erbteils- und Pflichtteilsansprüche gegenüber seiner noch lebenden Mutter bereits jetzt verzichten.
Der Erblasser und der Verzichtende müssen ja beide den Verzichtsvertrag unterschreiben. Kann sich einer von beiden vertreten lassen?
Danke
Vertretung möglich bei Erbverzichtsvertrag?
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Der Sohn kann sich in jedem Fall vertreten lassen. Gem. § 2347 Abs. 2 BGB kann der Erblasser (also die Mutter) den Vertrag nur persönlich schließen.