Hallo ihr Lieben!
Unser Schuldner wohnt in der Schweiz. Hat immer fein Raten gezahlt und jetzt natürlich aufgehört.
Durch die Ratenzahlung ist uns jetzt die Bankverbindung bekannt...
Hat hier jemand Erfahrung mit "PfÜB's" in der Schweiz bzw. mit der Höhe der anfallenden Kosten?!
Hab im Internet gefunden, dass man erst ein Betreibungsbegehr stellen muss?
Habe mir eben mal das Formular dazu angeguckt. Da kann ich doch aber auch gar keine DS oder so angeben?
Bin momentan etwas überfordert
PfÜB Schweiz
- Mel Kunterbunt
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Hast Du geguckt, ob Du es überhaupt selbst machen kannst? In manchen Kantonen brauchst Du einen Schweizer Anwalt. Außerdem gibt es vier Sprachen in der Schweiz (deutsch, französisch, italienisch und die vierte fällt mir nicht ein).
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
- Mel Kunterbunt
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Also auf der Seite des Kantons steht zumindest nicht, dass das Betreibungsverfahren von einem ortsansässigen RA durchgeführt werden muss.. :/
- Crydea
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Am einfachsten und schnellsten wäre es vielleicht mal beim zuständigen Kanton anzurufen und nachzufragen. Wir hatten einen Fall abgebrochen, da dem Mandanten für die geringe Höhe seiner verbliebenen Forderung der Aufwand einfach zu hoch war. Wir hätten einen Anwalt in der Schweiz beauftragen müssen und nicht mehr selbst weitermachen können.
- Mel Kunterbunt
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Ja, wäre wahrscheinlich das Beste... Vielleicht können die mir dann auch Auskunft zum Verfahrensablauf geben...
Forderung beläuft sich hier noch auf knapp 10.000,00 €... :/
Forderung beläuft sich hier noch auf knapp 10.000,00 €... :/
Hast Du die genaue Adresse des Schuldners? Wenn ja, kannstDu auf der Homepage des Betreibungsamtes alles nachlesen.
Zu Bedenken ist, dass fast alle Vollstreckungskosten vom Gläubiger zu tragen sind. Auf jeden Fall wird ein Schweizer Zahlungsempfänger benötigt (also Anwalt oder eigenes schweizer Konto).
Direkte Zustellungen direkt lehnt die Schweiz ab, man muss dieses auch kostenpflichtog über die Schweizer Behörde durchführen. Also bitte voher kalulieren, ob es sich noch lohnt...
Zu Bedenken ist, dass fast alle Vollstreckungskosten vom Gläubiger zu tragen sind. Auf jeden Fall wird ein Schweizer Zahlungsempfänger benötigt (also Anwalt oder eigenes schweizer Konto).
Direkte Zustellungen direkt lehnt die Schweiz ab, man muss dieses auch kostenpflichtog über die Schweizer Behörde durchführen. Also bitte voher kalulieren, ob es sich noch lohnt...