Ich muss eine Erbausschlagung abrechnen und stehe irgendwie auf dem Schlauch... und das schon am Montag
Vater und Tochter habe in einer Urkunde (Unterschriftsbeglaubigung) als nacheinander berufene gesetzliche Erben die Erbschaft ausgeschlagen. Nachlass ist überschuldet, Wert also 0 EUR.
Ich bin davon ausgegangen: zwei nacheinander berufene Personen also zwei Beurkundungsgegenstände, also 2 x mal die Mindestgebühr vn 30,00 EUR.
Allerdings steht im Kommentar der Notarkasse: Die Gebühr wird aus der Summe der Werte der mehreren Ausschlagungen erhoben.
Heisst also 2 x 0 und daraus dann 30,00 EUR?????
Erbausschlagung
-
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2205
- Registriert: 30.05.2008, 16:23
- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
So ist es.
Alter Kölner Karnevalsschlager: 3 x 0 macht 0.
Alter Kölner Karnevalsschlager: 3 x 0 macht 0.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de