![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Vater und Tochter habe in einer Urkunde (Unterschriftsbeglaubigung) als nacheinander berufene gesetzliche Erben die Erbschaft ausgeschlagen. Nachlass ist überschuldet, Wert also 0 EUR.
Ich bin davon ausgegangen: zwei nacheinander berufene Personen also zwei Beurkundungsgegenstände, also 2 x mal die Mindestgebühr vn 30,00 EUR.
Allerdings steht im Kommentar der Notarkasse: Die Gebühr wird aus der Summe der Werte der mehreren Ausschlagungen erhoben.
Heisst also 2 x 0 und daraus dann 30,00 EUR?????