Hallo liebe Foreno-Gemeinde,
der Chef hat kurz vor meinem Urlaub hier noch eine Nuss zum knacken:
Wir vertreten Schuldner, seinerzeitige HF aus dem letzten Jahrhundert, 100 Euro.
Der Gläubiger hat immer wieder vollstreckt, aller 2 Jahre und hat viele Kosten verursacht.
Ob dies notwendige Kosten der ZV waren, prüfen wir gerade, das sind teilweise abenteuerliche Beträge drin.
Meine Frage: Die Zinsen dürften nicht verjährt sein, da immer wieder ZV. Was ist denn mit den Kosten der ZV aus den letzten 20 Jahren,
RA-Gebühren, EMA, GVZ usw.? Diese sind nicht tituliert gem. § 788 ZPO.
Kann mir einer helfen?
notwendige Kosten der ZV
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Die sind auch ohne Titulierung so lange vollstreckbar, wie der Titel vollstreckbar ist.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Anahid, bist Du Dir sicher?
Ich dachte, die Kosten müssten auch tituliert werden. (Jedenfalls hatten wir das vor Urzeiten mal so gemacht.)
Ich dachte, die Kosten müssten auch tituliert werden. (Jedenfalls hatten wir das vor Urzeiten mal so gemacht.)
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Anahid hat schon recht. Schau mal § 197 I.6. BGB. Festsetzen lässt du die ZV-Kosten eigentlich nur, damit du dann auch Zinsen darauf bekommst.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
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den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Oder bei jahrelanger Vollstreckung mal den Wust von Vollstreckungsunterlagen nicht mehr mitschicken willst. Anstatt 50 Unterlagen ein KFB.Sonnenkind hat geschrieben:Festsetzen lässt du die ZV-Kosten eigentlich nur, damit du dann auch Zinsen darauf bekommst.
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Da natürlich auch. Das ist bei mir aber Gott sei Dank nicht so oft der Fall.
Liebe Grüße Sonnenkind
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