Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#331
22.09.2016, 10:48
JanineMo hat geschrieben:muss ich auf Seite 8 des Formulars etwas ankreuzen? Die Gegenseite erhält Dienst- und Versorgungsgbezüge.
ja, du solltest das zweite und das dritte Feld ankreuzen (und ganz oben das: "Es wird angeordnet, dass...")
und dazu vielleicht unten noch die Kontoauszüge pfänden (musst du selbst eintragen), etwa so:
"der Schuldner die Kontoauszüge, nach seiner Wahl auch Kopien hiervon, an den Gläubiger herauszugeben hat, die Buchungsvorgänge betreffen, die ab Zustellung des PFÜB´s an die Drittschuldnerin (§ 829 Abs. 3 ZPO) erfolgt sind (BGH VE12,74). Insofern sind Schwärzungen einzelner Buchungen unzulässig (BGH VE 12,78)"
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paralegal6
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#332
22.09.2016, 11:08
da muss man nichts ankreuzen, mache ich zumindest nicht, Arbeitgeber rechnet ja selber die pfändbaren Beträge aus, Sparbuch pp hast du ja nicht
zu meiner Sache: Stammkapital pfänden entfällt wohl oder hat es mal gemand geschafft?, dann nur wo Weisswurst eintragen, bei G? Bei Anspruch habe ich keine RG NR o.ä. kann ich dann einfach schreiben aus Lieferung o.ä.?
Zuletzt geändert von
paralegal6 am 22.09.2016, 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
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JanineMo
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#333
22.09.2016, 11:08
Ich habe den Pfüb wegen Unterhaltsforderungen.
Dort steht bei mir auf Seite 8:
Es wird angeordnet, dass zur Berechnung des nach § 850 c ZPO pfändbaren Teils des Gesamteinkommens zusammenzurechnen sind:
Arbeitseinkommen bei Drittschuldner ...... und.......
Es wird angeordnet, dass zur Berechnung des nach $ 850c ZPO pfändbaren Teils des Gesamteinkommens zusammenzurechnen sind:
laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch von Drittschuldner ..... und Arbeitseinkommen bei Drittschuldner.
Muss ich von diesen Sachen etwas ankreuzen?
Sorry für diese Fragerei, aber ich kann hier auch niemanden fragen, da ich allein in der Kanzlei bin.
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paralegal6
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#334
22.09.2016, 11:13
hat dein Schuldner mehrere Arbeitgeber?
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JanineMo
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#335
22.09.2016, 11:16
Nein, er bekommt nur die Dienst- und Versorgungsbezüge (aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt).
Da wir aber seine Bankdaten haben, soll ich jetzt das Konto pfänden.
Also kreuze ich nichts von dem an.
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icerose
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#336
22.09.2016, 11:20
@paralegal6: dein Weissbier ist der Drittschuldner, und ja, du pfändest dann aus Lieferung vom dannundann
Stammkapital pfänden könntest du höchstens bei Weisswurst - die ist ja dein Schuldner.
@JanineMo: sorry, hab ins falsche Formular geschaut. Also auf Seite 8 brauchst du nichts ankreuzen, sondern das, was ich oben schon schrieb, kommt bei dir auf Seite 9. Hier geht es ja um eine Kontopfändung.
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paralegal6
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#337
22.09.2016, 12:45
icerose: habe gesehen dass ich nur Stammkapital pfändne kann wenn es noch nicht eingezahlt ist? Ansonsten sei es nicht pfändbar. Und dann wäre ja auch Schuldner und Drittschuldner der gleiche? bin so verwirrt grade
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#338
22.09.2016, 12:53
paralegal6 hat geschrieben:habe gesehen dass ich nur Stammkapital pfändne kann wenn es noch nicht eingezahlt ist? Ansonsten sei es nicht pfändbar. Und dann wäre ja auch Schuldner und Drittschuldner der gleiche? bin so verwirrt grade
aber du siehst das richtig.
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Anahid
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#339
22.09.2016, 12:58
Wieso sind Schuldner und Drittschuldner gleich? Schuldner ist die Gesellschaft, Drittschuldner der Gesellschafter, der noch einzahlen muss.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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#340
22.09.2016, 13:03
und
Anahid. Wo war mein Kopf nur gerade
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