Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Reengando
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#1
07.09.2016, 10:10
Guten Morgen,
ich hab folgende Frage:
Wir haben einen Rechtstreit am BGH "begleitet". Wir selbst sind keine BGH-Anwälte, aber mein Chef meint, dass wir trotzdem wegen der "Begleitung" des Verfahrens Gebühren abrechnen können.
Kann mir dazu jemand helfen?
Danke und viele Grüße
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Anahid
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#2
07.09.2016, 10:12
Gegenüber dem Mandanten könnt Ihr die abrechnen. Erstattungsfähig durch die Gegenseite sind die nicht. Da gibt es Rechtsprechung zu, dass ein BGH-Anwalt keine "Begleitung" benötigt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Reengando
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#3
07.09.2016, 10:14
Danke für die Auskunft, aus meiner Frage ging aber nicht hervor, dass ich nicht weiß wo im RVG ich die ansetzbaren Gebühren finde.
Also: Welche Gebühr kann ich nehmen (
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
)
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Anahid
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#4
07.09.2016, 10:17
Nr. 3400 VV RVG
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