Hallo ihr Lieben,
ich habe da gerade ein Problem, bei dem ich nicht weiterkomme:
Wir haben gegen eine Schuldnerin (Privatperson) einen Mahnbescheid beantragt, kam als unzustellbar zurück (Empfänger unbekannt verzogen). So nun hat uns die Mandantschaft mitgeteilt, dass die Schuldnerin wohl als Prokuristin in einer Firma tätig ist. Kann ich jetzt einfach eine Neuzustellung des Mahnbescheids unter der Firmenanschrift beantragen? Habe jetzt irgendwie gerade ein Brett vorm Kopf.
Ich danke euch.
Schuldner unbekannt verzogen
Zuletzt geändert von BlackWoman am 01.09.2016, 11:33, insgesamt 1-mal geändert.
- ButlerJames
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Ich würde mal ne EMA versuchen. Nur weil der Postbote nicht weiß wo sie hin ist, heißt es ja nicht, dass es das Einwohnermeldeamt auch nicht weiß.
Dann muss ich wohl aber eine Gewerbemeldeanfrage machen oder? Weil es sich da ja um die Firmenanschrift handelt.
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BlackWoman hat geschrieben:Dann muss ich wohl aber eine Gewerbemeldeanfrage machen oder? Weil es sich da ja um die Firmenanschrift handelt.
BlackWoman hat geschrieben:Wir haben gegen eine Schuldnerin (Privatperson)
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- ButlerJames
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Wie?BlackWoman hat geschrieben:Dann muss ich wohl aber eine Gewerbemeldeanfrage machen oder? Weil es sich da ja um die Firmenanschrift handelt.
Der MB geht doch eigentlich an die privat? Dann müsstest du ne EMA über ihre Privatanschrift machen (also die Anschrift, die Du hast) und wenn das Melderegister ne neue Adresse hat, dann kriegst Du die.
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Hallo, habe auch grade ein Problem, Mahnbescheid konnte nicht zugestellt werden, nun grade Antwort zur EMA: verzogen nach unbekannt, 99999 unbekannt. Öffentliche Zustellung MB geht ja leider nicht. was mache ich nun? Streitwert unter 900 €. Lohnt sich da eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Meldegesetz oder GVZ mit Anschriftenermittlung zu beauftragen? Was kostet der GVZ ca? Danke
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Der GVZ sucht die Leute auch nur über das Melderegister. Der hat keine Geheimagenten-Register-Software-Dings-Bums. Was soll das bringen?paralegal6 hat geschrieben:Hallo, habe auch grade ein Problem, Mahnbescheid konnte nicht zugestellt werden, nun grade Antwort zur EMA: verzogen nach unbekannt, 99999 unbekannt. Öffentliche Zustellung MB geht ja leider nicht. was mache ich nun? Streitwert unter 900 €. Lohnt sich da eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Meldegesetz oder GVZ mit Anschriftenermittlung zu beauftragen? Was kostet der GVZ ca? Danke
Ja mein Problem ist, dass unser Mandant nur die Anschrift der Firma hat, bei der sie ja als Prokuristin tätig ist.
Hat vielleicht jemand sonst eine Idee?
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§ 755 ZPO:AdeleSteinberg hat geschrieben:Der GVZ sucht die Leute auch nur über das Melderegister. Der hat keine Geheimagenten-Register-Software-Dings-Bums. Was soll das bringen?paralegal6 hat geschrieben:Hallo, habe auch grade ein Problem, Mahnbescheid konnte nicht zugestellt werden, nun grade Antwort zur EMA: verzogen nach unbekannt, 99999 unbekannt. Öffentliche Zustellung MB geht ja leider nicht. was mache ich nun? Streitwert unter 900 €. Lohnt sich da eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Meldegesetz oder GVZ mit Anschriftenermittlung zu beauftragen? Was kostet der GVZ ca? Danke
Der Gerichtsvollzieher fragt auch beim Straßenverkehrsamt und den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung nach der Anschrift. Es kann sich also lohnen, den GVZ mit der Anschriftenermittlung zu beauftragen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Da hier aber noch kein Titel vorliegt, kann ja auch kein GVZ beauftragt werden.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
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Heute: der einzige Tag,
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Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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