Advoware - Vorschussrechnung und § 34 RVG

In diesen Bereich gehören alle sonstigen Fragen zu Computer / EDV, die nicht in einen der software-spezifischen Bereiche passen.
Antworten
Dukatesse
Forenfachkraft
Beiträge: 126
Registriert: 26.08.2013, 09:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

23.08.2016, 15:14

Hi, wir sind jüngst auf Advoware umgestiegen. Vielleicht kann mir jemand bei zwei Problemen helfen:

1. Wie erstelle ich eine Vorschussrechnung?

2. Wie erstelle ich eine Rechnung für eine Beratung ohne Vereinbarung (§ 34 Abs. 1 Satz 2 RVG)?

Weder im Benutzerhandbuch noch in der Online-Hilfe kann ich dazu was finden.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

23.08.2016, 19:13

Zu 1): Als Vorschussrechnung mache ich eine ganz normale Rechnung und bezeichne die dann als Vorschuss-Kostennote.

Zu 2): Bei uns wird das so gehandhabt, dass wir über Honorar, dann kostenspezifisches Honorar gehen und hier bekommst du dann eine Maske ohne Gebührenziffern. Dort dann einfügen "Beratungsgebühr nach § 34 RVG" und fertig.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Antworten