Hallo,
kann im folgenden Fall eine Gebühr gem. Nr. 3400 VV RVG abgerechnet werden?
Berufung wird zurückgewiesen. Der Berufungsanwalt beauftragt einen vor dem BGH zugelassenen RA mit Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde. Die weitere Korrespondenz mit dem Mandanten erfolgt über den Berufungsanwalt, der die Schreiben des BGH-RA an Mdt. weiterleitet. Ist der Berufungsanwalt jetzt Verkehrsanwalt und kann 1,0 gem. Nr. 3400 VV RVG abrechnen?
Danke im Voraus!
Berufungsanwalt beauftragt einen Revisionsanwalt
- Anahid
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Nein, kann er nicht. Ist bereits mehrfach entschieden worden, dass der Revisionsanwalt keinen Korrespondenzanwalt benötigt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Adora Belle
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Na abrechnen kann er das schon, wenn es vom Mandanten so gewollt war. Nur vom Gegner erstattungsfähig ist es nicht.