Hallo ihr alle!
Habe mal eine kurze Frage zur ZV gegen den eigenen Mandanten. SV ist folgender:
Haben einen Mandanten, der unsere Rechnungen nicht beglichen hat. Titel haben wir. Beim durchsehen der alten Akten für die Ablage hat mein Chef jetzt noch eine Akte dieses Mandanten gefunden, in der wir einen alten Titel genau dieses Mandanten gegen einen Dritten haben (Juhu, er fängt nach Jahren mal an, die alten Akten abzuarbeiten, kein Kommentar mehr von uns im Büro dazu.....)
Die Frage, die sich jetzt stellt ist, ob wir aus diesem uns vorliegenden Titel vollstrecken können? Also Schuldner aus dem Titel = DS und unser Exmandant = Schuldner und wir Gläubiger?
Pfändung gegen eigenen Mandanten
- Anahid
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Nein, kannst Du nicht. Du kannst aber die Ansprüche aus diesem Titel pfänden, damit Ihr dann diesen Titel gegen den Schuldner des Mandanten vollstrecken könnt.
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Also wenn das alte Mandat nie gekündigt wurde, sehe ich kein Problem damit, den alten Titel zu vollstrecken. Gläubiger ist natürlich Euer Mdt. Hab ich auch schon gemacht, wenn ich noch Geld haben wollte.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
- Anahid
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Super....und dann komm ich als Dein Mandant und verlange die Kohle aus der ZV, weil ich bedürftig bin. Fazit: Du musst auszahlen.
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dir Anahid, werde ich Cheffe mal so mitteilen und dann sehen, was der sagt. Sollte ich noch fragen haben würde ich mich ggf. nochmal melden
I tried to act normal...
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- Katie
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Ich geb zu, ist nicht unbedingt die "korrekte" Vorgehensweise, aber wenn dann der Mdt. kommt, dann halte ich ihm die offene Gebührenforderung vor und rechne auf, dann müsste er ja gerichtlich gegen uns vorgehen, und das hab ich bisher noch nicht erlebt. Muss man halt immer von Mdt. zu Mdt. unterscheiden, man kennt ja in der Regel seine "Pappenheimer"Anahid hat geschrieben:Super....und dann komm ich als Dein Mandant und verlange die Kohle aus der ZV, weil ich bedürftig bin. Fazit: Du musst auszahlen.
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