Die Rechtsschutzversicherung stellt sich - wie erwartet - stur. Unsere Gebühren könnten nur einmal geltend gemacht werden. Die Ansprüche wurden allesamt in einem Anschreiben und unter einem Aktenzeichen geltend gemacht.
Muss ich nun die eine Kostenrechnung stornieren?
Die MEhrwertsteuer für den vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten haben sie abgezogen, aber ich habe doch zwei Mandanten? Ich verstehe jetzt gar nichts mehr
Hilfe
Abrechnung Unfallsache mit 2 Mandanten (GmbH und "norma
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kann mir denn keiner helfen????
mach nen schreiben an die versicherung, daß es zwar ein akz ist, aber die akte in zwei rubriken unterteilt ist und schreib auch ruhig das mit dem 2. mandanten, also der der nicht zum steuerabzug berechtigt ist. ich schau mal noch nach. ich hatte irgendwo ne schöne erklärung in solchen fällen. hoffentlich finde ich die jetzt auf die schnelle.
gib nicht gleich auf. schreib an die nochmal was. manchmal muß man für seine gebühren etwas kämpfen ...
gib nicht gleich auf. schreib an die nochmal was. manchmal muß man für seine gebühren etwas kämpfen ...
klang aber andersSteffikautz hat geschrieben:Die Rechtsschutzversicherung stellt sich - wie erwartet - stur. Unsere Gebühren könnten nur einmal geltend gemacht werden. Die Ansprüche wurden allesamt in einem Anschreiben und unter einem Aktenzeichen geltend gemacht.
Muss ich nun die eine Kostenrechnung stornieren?
Die MEhrwertsteuer für den vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten haben sie abgezogen, aber ich habe doch zwei Mandanten? Ich verstehe jetzt gar nichts mehr
Hilfe
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Habe mich falsch ausgedrückt. Es geht tatsächlich um die Haftpflichtversicherung und die haben nur ein Zeichen. Sie begründen halt damit, dass wir beide Schäden (Fahrzeug und Körperschaden) in einem Schreiben geltend gemacht haben und daher nur eine Akte und eine KOstenrechnung rechtmäßig wäre. Wir haben aber auch zwei Vollmachten. Ich komme irgendwie bei der Begründung nicht ganz so weit. Ich bleibe immer hängen bezüglich der "verschiedenen Angelegenheiten". Das ist in unserem KOmmentar so mißverständlich, oder ich blicke halt einfach nicht mehr durch. Das habe ich bis jetzt:
in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 12.11.2007 und teile Ihnen mit, dass ich mit der Kürzung der Gebühren nicht einverstanden bin.
Vorraussetzung für eine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte, so wie es in dieser Angelegenheit Ihrer Ansicht nach zu handhaben wäre, ist, dass der Anwalt in derselben Angelegenheit tätig geworden ist. Der Begriff der Angelegenheit ist in §§ 15 ff. geregelt. Bei verschiedenen Angelegenheiten wird niemals addiert; hier sind die Gebühren vielmehr unabhängig voneinander aus den jeweiligen Gegenstands-werten zu ermitteln.
Verteilt sich die in Auftrag gegebene Vertretung auf verschiedene Angelegenheiten und wird in jeder dieser Angelegenheiten nur eine Person vertreten, so fallen die Gebühren – ungeachtet der Person des jeweils Vertretenen (also auch bei Personenidentität) – für jede Angelegenheit gesondert an. Es handelt sich um mehrere Einzelvertretungen, die abrechnungstechnisch getrennt zu erfassen sind.
Aufgrund der mir am 23.07.2007 erteilten Vollmacht der xxx GmbH bin ich von der xxx GmbH als Halter des bei dem Verkehrsunfalls beschädigten Fahrzeuges beauftragt worden, den Fahrzeugschaden geltend zu machen.
Ferner bin ich aufgrund der mir am 23.07.2007 erteilten Vollmacht des Herrn xxx als Fahrer des bei dem Verkehrsunfalls beschädigten Fahrzeuges beauftragt worden, Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen.
Die jeweiligen Vollmachten liegen Ihnen vor.
Aber ich finde, das reicht noch nicht aus, damit die zahlen.
in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 12.11.2007 und teile Ihnen mit, dass ich mit der Kürzung der Gebühren nicht einverstanden bin.
Vorraussetzung für eine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte, so wie es in dieser Angelegenheit Ihrer Ansicht nach zu handhaben wäre, ist, dass der Anwalt in derselben Angelegenheit tätig geworden ist. Der Begriff der Angelegenheit ist in §§ 15 ff. geregelt. Bei verschiedenen Angelegenheiten wird niemals addiert; hier sind die Gebühren vielmehr unabhängig voneinander aus den jeweiligen Gegenstands-werten zu ermitteln.
Verteilt sich die in Auftrag gegebene Vertretung auf verschiedene Angelegenheiten und wird in jeder dieser Angelegenheiten nur eine Person vertreten, so fallen die Gebühren – ungeachtet der Person des jeweils Vertretenen (also auch bei Personenidentität) – für jede Angelegenheit gesondert an. Es handelt sich um mehrere Einzelvertretungen, die abrechnungstechnisch getrennt zu erfassen sind.
Aufgrund der mir am 23.07.2007 erteilten Vollmacht der xxx GmbH bin ich von der xxx GmbH als Halter des bei dem Verkehrsunfalls beschädigten Fahrzeuges beauftragt worden, den Fahrzeugschaden geltend zu machen.
Ferner bin ich aufgrund der mir am 23.07.2007 erteilten Vollmacht des Herrn xxx als Fahrer des bei dem Verkehrsunfalls beschädigten Fahrzeuges beauftragt worden, Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen.
Die jeweiligen Vollmachten liegen Ihnen vor.
Aber ich finde, das reicht noch nicht aus, damit die zahlen.
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Ich würde gerne näher begründen, warum das zwar ein Anschreiben aber zwei Sachen sind. Aber irgendwie fehlt mir da die Begründung. Habt Ihr sowas schonmal gehabt?? Weiß einfach nicht, wie ich das formulieren soll oder ob ich auf irgendeinen §§ verweisen kann.