Ich habe zwei Probleme
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
1.)
Wir haben bei einer Schuldnerin bereits im November 2015 das Konto gepfändet. Nunmehr ist bei dieser 27.06.2016 das Privatinsolvenzverfahren eröffnet worden. Vom Konto ist im Juli nochmals eine Zahlung eingegangen, welche der Insolvenzverwalter nun zurückfordert mit Zinsen. Ist dies berechtigt? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass Pfändungen, die vor mehr als drei Monaten vor Insolvenzeröffnung schon bestanden haben, weiter Bestand haben. Oder liege ich da falsch?
2.)
In einem anderen Fall haben wir im Mai für die Gläubigerin in Zwangsversteigerung der ETW der Schuldnerin beantragt. Nunmehr ist im Juni die Privatinsolvenz eröffnet wurden. Kann ich die Zwangsversteigerung weiter fortbetreiben oder muss das Verfahren eingestellt werden. Es wurden zwei Grundsicherungen für die Gläubigerin eingetragen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!