3 Wochen sind zu viel. Wenn der RA mehr als eine Woche abwesend ist, muss er einen Vertreter bestellen, §53 Abs.1 BRAO:
Der Rechtsanwalt muß für seine Vertretung sorgen,
1. wenn er länger als eine Woche daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüben;
2. wenn er sich länger als eine Woche von seiner Kanzlei entfernen will.
Berufungsfrist
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 151
- Registriert: 28.01.2015, 11:21
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: Düsseldorf
Nein, so lange nicht.
Ich meine nach einer Woche (bin nicht ganz sicher) muss er einen Vertreter haben, der die EB's unterschreibt. Aber es kann schonmal vorkommen, dass bei uns ein EB erst 2 oder 3 Tage später zurückgeschickt wird. Je nachdem wann der Anwalt das Schriftstück zur Kenntnis nimmt
Ich meine nach einer Woche (bin nicht ganz sicher) muss er einen Vertreter haben, der die EB's unterschreibt. Aber es kann schonmal vorkommen, dass bei uns ein EB erst 2 oder 3 Tage später zurückgeschickt wird. Je nachdem wann der Anwalt das Schriftstück zur Kenntnis nimmt
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Der Stempel auf dem Urteil ist irrelevant, es zählt das Datum auf dem EB. Für die Zukunft empfehle ich, beide Schriftstücke mit demselben Datum zu versehen.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 461
- Registriert: 11.11.2009, 18:03
- Beruf: ReFa
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Düsseldorf
Ja, das EB bestätigt m.E. nicht den Empfang des Stück Papier, sondern die Kenntnisnahme vom Inhalt.
Wenn Chef im Urlaub ist, kann er weder Kenntnis nehmen noch reagieren.
Wenn Chef im Urlaub ist, kann er weder Kenntnis nehmen noch reagieren.
- skugga
- Teilzeittrollin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2992
- Registriert: 04.04.2006, 22:32
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Jepp, durchaus.
Adora Belle hat geschrieben:Der Stempel auf dem Urteil ist irrelevant, es zählt das Datum auf dem EB. Für die Zukunft empfehle ich, beide Schriftstücke mit demselben Datum zu versehen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.