Hallo Ihr,
was mache ich, wenn das Einkommen des EM nicht bekannt ist?
Die EF hat uns beauftragt Scheidung einzureichen. Sie erhält ALG II. Ehe von kurzer Dauer (2 Monate nach Hochzeit), keine Kinder, Trennung seit 1 1/2 Jahre). Sie hat nie Trennungsunterhalt verlangt oder bekommen-
EM ist wohl selbständig. Die Höhe der Einkünfte ist nicht bekannt
Wenn ich jetzt einen VKH-Antrag stelle, ohne Angaben zum Einkommen des EH, wird dieser wohl abgeweisen werden, oder?
Im Übrigen könnte es ja durchaus sein, dass EM leistungsfähig ist, dann müsste ich doch erst VKV geltend machen.
Was macht ihr in dem Fall?
Scheidungsantrag mit VKH oder zuerst außergerichtliches Auskunftsverlangen über Einkommen und Vermögen des EH wie beim Unterhalt, wenn erteilt, dann Vorschuss beziffern und zur Zahlung auffordern? GGf bei Weigerung eA? Kann sich ja dann noch eine Weile hinziehen, bis Scheidungsantrag gestelllt werden kann.
Oder gibt es noch einen anderen Weg?
Danke schonmal für Eure Tipps
VKH Scheidung Einkommen Ehegatten nicht bekannt
- Rpfl_Andreas
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Schwierig zu sagen, wie genau es der zuständige Richter mit der Prüfung des PKV nimmt, wenn man keine Angaben zum Einkommen des Ehegatten machen kann.
Im Zweifel vielleicht erst mal nur den VKH-Antrag mit Entwurf des Scheidungsantrags stellen?
Im Zweifel vielleicht erst mal nur den VKH-Antrag mit Entwurf des Scheidungsantrags stellen?
- paralegal6
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Ist das nicht wurscht da der Mann doch Antragsgegner ist? Wird der nicht vom Gericht angeschrieben?
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Es ist nicht wurscht, weil ggf. ein Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten auf Prozesskostenvorschuss besteht. In dem Falle gibt es keine VKH.
Ich habe es allerdings in der Praxis noch nicht erlebt, dass deshalb keine VKH bewilligt wurde. Das mag regional unterschiedlich sein. Ich würde einfach VKH-Antrag stellen und abwarten. Wenn die Ehefrau auf den Vorschussanspruch verwiesen wird, kann man sich immer noch damit beschäftigen.
Ich habe es allerdings in der Praxis noch nicht erlebt, dass deshalb keine VKH bewilligt wurde. Das mag regional unterschiedlich sein. Ich würde einfach VKH-Antrag stellen und abwarten. Wenn die Ehefrau auf den Vorschussanspruch verwiesen wird, kann man sich immer noch damit beschäftigen.
- paralegal6
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Hab ich ehrlich noch nie gehört, danke für die Info
- Ciara
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Ich habe nie das Einkommen des Ehemannes angegeben und hatte nie Probleme.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern