Hallo Ihr Lieben,
vielleicht könnt Ihr mir einmal kurz helfen...
Wir sind eine Insolvenzkanzlei und haben die Rechtsstreitigkeiten einem externen RA übertragen (Großkanzlei). Diese stellte auch in dem Verfahren eine Gebührenabrechnung nach RVG. Was auch alles stimmte. Jetzt ist der damals zuständige Anwalt aus der Großkanzlei ausgestiegen und hat seine eigene eröffnet. Hier haben wir jetzt wieder eine Abrechnung für ein und das selbe Verfahren erhalten.
Meine Frage an Euch:
Er ist doch nicht berechtigt, das Verfahren doppelt abzurechnen, oder verstehe ich da was falsch?
Rechnung Großkanzlei:
1,3 VG + AP
Die neue Kanzlei:
1. Rechnung
1,3 VG (- 0,65 AG) + AP
2. Rechnung
1,3 VG (- 0,65 AG) + TG + 1,0 EG / abzüglich bereits bezahlte Rechnung Nr. 1 von der neuen Kanzlei
Ich finde die Rechnungen von der neuen Kanzlei passen, da ja die bereits bezahlte erste Rechnung von denen in der 2. Rechnung verrechnet wurde. Nur wie ist das mit der Großkanzlei?!
Wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.
Dankeschön...
Abrechnung RVG - Anwaltswechsel durch Kanzleiauflösung u.a.
- Adora Belle
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Dazu müsst Ihr doch bei dem Weggang des RA aus der Großkanzlei was vereinbart haben. Schließlich hattet Ihr nicht den RA, sondern die Großkanzlei beauftragt. Der RA konnte das Mandat nur mit Eurer Zustimmung überhaupt mitnehmen.
- Adora Belle
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Na aber Ihr wart sicher nicht damit einverstanden, nochmal eine VG zu zahlen. Ich jedenfalls als Mandant hätte mir bestätigen lassen, dass mir durch den Weggang keine Mehrkosten entstehen.
- Adora Belle
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Dann ist das aber nun etwas, das Ihr mit dem RA klären müsst. Meine Meinung hab ich oben gepostet.
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Mich wundert, warum er in der Rechnung der neuen Kanzlei die Geschäftsgebühr anrechnet und in der Rechnung der Großkanzlei ist diese Anrechnung nicht enthalten... Vielleicht hat die Großkanzlei außergerichtlich abgerechnet und er rechnet jetzt neu gerichtlich ab?