Hallo!
Ich habe von einer Rechtspflegerin des hiesigen Amtsgerichts eine Zwischenverfügung folgenden Inhalts bekommen:
"[...] bitte reichen Sie noch ein: Zustimmung des Erbbaurechtsausgebers zur Veräußerung des Erbbaurechts [...]"
Mir ist schon klar, dass die Zustimmung des Eigentümers des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstückes grundsätzlich erforderlich ist, allerdings liegt hier folgender Fall zu Grunde:
Vater von drei erwachsenen Kindern ist Alleineigentümer des Erbbaurechts. Dieser stirbt. Es gibt zwei handschriftliche Testamente, die Erfolge ist unklar. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden schließen die Geschwister - unter Zuhilfenahme von drei Anwälten - einen Erbauseinandersetzungsvertrag. Dieser Vertrag enthält auf die eidesstattliche Versicherung für den Erbschein. Das Erbe wird quotal auf die Geschwister aufgeteilt, die einzige Tochter bekommt die Immobilie. (Die Immobilie ist nicht der Hauptteil der Erbmasse.)
Es handelt sich hier doch nicht um eine Veräußerung. M.E. nach handelt es sich um eine Grundbuchberichtigung auf Grund Erbfolge.
Brauche ich wirklich die Zustimmung des Erbbaurechtsausgebers?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
P.S.: die Rechtspflegerin ist voll in Ordnung und manchmal etwas verwirrt, von daher kann es tatsächlich sein, dass sie sich auch mal vertut
Zustimmung Erbbaurechtsausgeber bei Erbfolge erforderlich?
Die Eintragung der drei Geschwister aufgrund des Erbscheins erfolgt durch einfache Grundbuchberichtigung. Die Auseinandersetzung und Eintragung einer Schwester als Alleineigentümerin ist aber keine Grundbuchberichtigung, sondern Du brauchst eine Auflassung.
Bei Erbauseinandersetzungsverträgen brauchst Du die Zustimmung des Grundstückseigentümers (s. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rn. 1775).
cerreto
Bei Erbauseinandersetzungsverträgen brauchst Du die Zustimmung des Grundstückseigentümers (s. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rn. 1775).
cerreto
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- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 45
- Registriert: 31.10.2007, 12:05
...wenn man darüber nachdenkt ist es eigentlich logisch...
(die Auflassung war mit im Auseinandersetzungsvertrag)
Vielen Dank!
(die Auflassung war mit im Auseinandersetzungsvertrag)
Vielen Dank!
@Karlchen22: Vorab erstmal, mein Kater heißt auch Karlchen
Ich habe hier das gleich Problem! Habe genau die selbe Zwischenverf. erhalten! Da ich kaum Ahnung von ErbbauR habe, musst ich mich erstmal etwas schlau machen...
Bei uns lief das als Teilerbauseinandersetzung mit Übertragung eines ErbbauR. Erbbaurechtausgeber ist hier nun die Stadt. Mit der hatten wir uns auch schon in Verbindung gesetzt und die meint, dass die Zustimmung nicht erforderlich ist, da es hier keine Veräußerung ist sondern eine Übertragung zur Erfüllung eines Vermächtnisses! Dies haben wir dem Rpflg. nun auch so geschrieben-bin mal gespannt wie er reagiert!?
Ich habe hier das gleich Problem! Habe genau die selbe Zwischenverf. erhalten! Da ich kaum Ahnung von ErbbauR habe, musst ich mich erstmal etwas schlau machen...
Bei uns lief das als Teilerbauseinandersetzung mit Übertragung eines ErbbauR. Erbbaurechtausgeber ist hier nun die Stadt. Mit der hatten wir uns auch schon in Verbindung gesetzt und die meint, dass die Zustimmung nicht erforderlich ist, da es hier keine Veräußerung ist sondern eine Übertragung zur Erfüllung eines Vermächtnisses! Dies haben wir dem Rpflg. nun auch so geschrieben-bin mal gespannt wie er reagiert!?
Schau mal in Oefele Rd-Nr.: 4.186.
Zustimmung ist erforderlich. Bereite die doch für die Stadt vor. Diese kann Siegel draufsetzen und du hast die Genehmigung.
Zustimmung ist erforderlich. Bereite die doch für die Stadt vor. Diese kann Siegel draufsetzen und du hast die Genehmigung.