![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
ich habe bereits nach diesem Thema gesucht, aber nicht wirklich was gefunden. Folgender Sachverhalt:
Ich habe hier einen PfÜB vom 09.09.2013. Wir haben das Konto gepfändet und auf Seite 8 die Herausgabe der Kontoauszüge aufgenommen: "Es wird angeordnet, dass der Schuldner die Kontoauszüge zu den jeweiligen Girokonten gem. § 836 Abs. 3 ZPO an den Gläubiger herauszugeben hat."
Von meiner Ex-Kollegin weiß ich, dass ich die Kontoauszüge immer noch verlangen kann, auch wenn fast 3 Jahre vergangen sind. Die Frage ist nur, wie mache ich das?
Seinerzeit konnte man das ja im alten Formular aufnehmen oder aber einen formlosen Antrag stellen. Nun weiß ich nicht, wie ich das mit dem neuen Formular anstellen soll. Wo nehme ich das denn auf? Ich finde nirgendwo den passenden Punkt dazu.
Und für welchen Zeitraum kriege ich die Kontoauszüge? Sind es 3 Monaten oder kann ich die Kontoauszüge tatsächlich ab der Zustellung verlangen?
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Vielen Dank vorab
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Lieben Gruß
JusyD