Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Muschel
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#1
09.06.2016, 10:04
Hallo, steht ja schon oben
Wir haben KEA (PKH) gegenüber Gericht gestellt und ich habe 12,00 € Aktenpauschale mit MWSt berechnet.
Jetzt kam Mitteilung vom Gericht, dass Kosten festgesetzt wurden, allerdings ist die MWSt nicht auf die Auslagen von 12,00 € zu berechnen, da es sich insoweit um GK handelt.
Wie ist es denn nun richtig?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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JfachAnge
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#2
09.06.2016, 10:22
Muschel,
also das Gericht hat schon recht. 12 EUR Aktenpauschale sind 12 EUR. Da ist nix dran zu rütteln. Bei den Gerichtskosten rechnest Du doch auch keine MwSt. aus
Liebe Grüße
Sandra
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Sandra
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
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Nadaa
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#3
09.06.2016, 10:23
Najaaaaaa, aber bei Mandanten rechnet man doch auch die 19% drauf...
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
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JfachAnge
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#4
09.06.2016, 10:31
Nadaa: Das habe ich aber auch noch nicht gehört
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Wenn das Gericht Aktenpauschale von 12 EUR will, dann zahlt der Mandant auch nur die 12 EUR...Fallen Gerichtskosten z. B. 381 EUR an, dann zahlt man doch auch nur die 381 EUR...
Liebe Grüße
Sandra
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Sandra
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Adora Belle
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#5
09.06.2016, 10:33
Die 12 EUR schuldet der Anwalt, nicht der Mandant. Damit ist es ein steuerbarer Umsatz, auf den Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen ist. Das Thema ist seit Jahren durch, und es ist ganz erstaunlich, dass sich noch ein Gericht findet, das davon nix gehört hat.
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Tatjana H.
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#6
09.06.2016, 10:45
Adora Belle hat geschrieben:Die 12 EUR schuldet der Anwalt, nicht der Mandant. Damit ist es ein steuerbarer Umsatz, auf den Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen ist. Das Thema ist seit Jahren durch, und es ist ganz erstaunlich, dass sich noch ein Gericht findet, das davon nix gehört hat.
![Augenreib-Smiley :augenreib](./images/smilies/augenreib.gif)
ECHT????
Ich hab das auch immer ohne aufgeführt..... Also fällt da jetzt Steuer an.... ?
Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
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Ich bin der Captain meiner Seel.
Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten ![Haue-Smilie :haue](./images/smilies/haue.gif)
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Sonnenkind
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#7
09.06.2016, 10:46
Ja aber sicher doch. Bei der Aktenversendungspauschale schon. Die anderen GK nicht.
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Liebe Grüße Sonnenkind
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Tatjana H.
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#8
09.06.2016, 10:49
Sonnenkind hat geschrieben:Ja aber sicher doch. Bei der Aktenversendungspauschale schon. Die anderen GK nicht.
Gott wie peinlich... Ich rechne das schon seit Jahren ohne Steuer ab..... Nehm ich die Steuer aus den 12,00 € oder schlage ich die oben drauf?
Tatjana
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#9
09.06.2016, 10:50
Die kommt drauf!
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Liebe Grüße Sonnenkind
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
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#10
09.06.2016, 10:51
Naja, "jetzt" ist relativ. Der BGH hat dann 2011 mal entschieden, da war aber eigentlich auch schon alles klar.(Urteil vom 06.04.2011 – IV ZR 232/08)