Urkundsverfahren Arbeitsgericht Verweisung

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Bijabel
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#1

31.05.2016, 12:34

Hallo Zusammen,
ich benötige eure Hilfe bei einer Frage bezüglich Urkundsverfahren. Leider hatten wir das noch nicht und ich finde dazu auch nichts. :oops:

Die Gegenseite hat Ansprüche eines GmbH-Geschäftsführer im Urkundsverfahren vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht. Das Arbeitsgericht hat Bedenken zu seiner Zuständigkeit geäußert und darauf hingewiesen, dass das Urkundsverfahren nicht statthaft ist. Daraufhin wurde auf Antrag des Klägers die Sache an das Landgericht verwiesen. Muss das Verfahren dort im Urkundsprozess geführt werden?

Danke für Eure Hilfe :thx
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pitz
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#2

31.05.2016, 12:55

Hat das ArbG denn allgemein festgestellt, dass ein Urkundsverfahren nicht statthaft ist oder nur bezogen auf die Arbeitsgerichtsbarkeit?
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Anahid
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#3

31.05.2016, 12:59

Nein, das Verfahren vor dem Landgericht muss nicht als Urkundsprozess geführt werden. Du kannst jederzeit von einer Spezial-Klage zu einer normalen Klage wechseln. Nur andersherum gehts halt nicht.
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#4

31.05.2016, 14:12

pitz hat geschrieben:Hat das ArbG denn allgemein festgestellt, dass ein Urkundsverfahren nicht statthaft ist oder nur bezogen auf die Arbeitsgerichtsbarkeit?
Das ArbG hat darauf hingewiesen, dass der Urkundenprozess im arbeitsgerichtlichen Verfahren unstatthaft ist. Aus der Verfügung des (übernehmenden) Landgerichts (Anordnung schriftliches Vorverfahren und Fristsetzung zur Klageerwiderung) geht nicht hervor, ob das Verfahren jetzt im Urkundenprozess geführt wird oder nicht.
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#5

31.05.2016, 14:14

Anahid hat geschrieben:Nein, das Verfahren vor dem Landgericht muss nicht als Urkundsprozess geführt werden. Du kannst jederzeit von einer Spezial-Klage zu einer normalen Klage wechseln. Nur andersherum gehts halt nicht.
Wir sind aber Beklagter...
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Anahid
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#6

31.05.2016, 16:49

Dann ist es doch für Euch eh egal. Wird es im Urkundsverfahren weitergeführt und dies wird als statthaft angesehen, könnt Ihr eh bzgl. Einwendungen nur ins Nachverfahren gehen. Von daher blöd, weil sich so das Kostenrisiko verdoppelt. Von daher wäre es für Euch doch eher von Vorteil, wenn der Rechtsstreit als normales Klageverfahren fortgeführt würde und Ihr die Möglichkeit habt, für Euren Mandanten auch andere Gegenbeweise außer Urkunden vorzulegen. Denn das im Urkundsverfahren Einwendungen nur dann zählen, wenn sie durch Urkunden belegt sind, weißt Du ja bestimmt.
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#7

01.06.2016, 14:15

Danke! :thx
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