Hallo Zusammen,
ich benötige eure Hilfe bei einer Frage bezüglich Urkundsverfahren. Leider hatten wir das noch nicht und ich finde dazu auch nichts.
Die Gegenseite hat Ansprüche eines GmbH-Geschäftsführer im Urkundsverfahren vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht. Das Arbeitsgericht hat Bedenken zu seiner Zuständigkeit geäußert und darauf hingewiesen, dass das Urkundsverfahren nicht statthaft ist. Daraufhin wurde auf Antrag des Klägers die Sache an das Landgericht verwiesen. Muss das Verfahren dort im Urkundsprozess geführt werden?
Danke für Eure Hilfe
Urkundsverfahren Arbeitsgericht Verweisung
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17641
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Nein, das Verfahren vor dem Landgericht muss nicht als Urkundsprozess geführt werden. Du kannst jederzeit von einer Spezial-Klage zu einer normalen Klage wechseln. Nur andersherum gehts halt nicht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Bijabel
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 52
- Registriert: 10.11.2014, 15:12
- Beruf: Rechtsreferent - Quereinsteiger
- Software: RA-Micro
Das ArbG hat darauf hingewiesen, dass der Urkundenprozess im arbeitsgerichtlichen Verfahren unstatthaft ist. Aus der Verfügung des (übernehmenden) Landgerichts (Anordnung schriftliches Vorverfahren und Fristsetzung zur Klageerwiderung) geht nicht hervor, ob das Verfahren jetzt im Urkundenprozess geführt wird oder nicht.pitz hat geschrieben:Hat das ArbG denn allgemein festgestellt, dass ein Urkundsverfahren nicht statthaft ist oder nur bezogen auf die Arbeitsgerichtsbarkeit?
Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts. Konrad Adenauer
Wer allein mit einsam verwechselt, der hält auch Stille für lautlos. Hermann Lahm
Wer allein mit einsam verwechselt, der hält auch Stille für lautlos. Hermann Lahm
- Bijabel
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 52
- Registriert: 10.11.2014, 15:12
- Beruf: Rechtsreferent - Quereinsteiger
- Software: RA-Micro
Wir sind aber Beklagter...Anahid hat geschrieben:Nein, das Verfahren vor dem Landgericht muss nicht als Urkundsprozess geführt werden. Du kannst jederzeit von einer Spezial-Klage zu einer normalen Klage wechseln. Nur andersherum gehts halt nicht.
Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts. Konrad Adenauer
Wer allein mit einsam verwechselt, der hält auch Stille für lautlos. Hermann Lahm
Wer allein mit einsam verwechselt, der hält auch Stille für lautlos. Hermann Lahm
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17641
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Dann ist es doch für Euch eh egal. Wird es im Urkundsverfahren weitergeführt und dies wird als statthaft angesehen, könnt Ihr eh bzgl. Einwendungen nur ins Nachverfahren gehen. Von daher blöd, weil sich so das Kostenrisiko verdoppelt. Von daher wäre es für Euch doch eher von Vorteil, wenn der Rechtsstreit als normales Klageverfahren fortgeführt würde und Ihr die Möglichkeit habt, für Euren Mandanten auch andere Gegenbeweise außer Urkunden vorzulegen. Denn das im Urkundsverfahren Einwendungen nur dann zählen, wenn sie durch Urkunden belegt sind, weißt Du ja bestimmt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Bijabel
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 52
- Registriert: 10.11.2014, 15:12
- Beruf: Rechtsreferent - Quereinsteiger
- Software: RA-Micro
Danke!
Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts. Konrad Adenauer
Wer allein mit einsam verwechselt, der hält auch Stille für lautlos. Hermann Lahm
Wer allein mit einsam verwechselt, der hält auch Stille für lautlos. Hermann Lahm