Hallo,
ich möchte einen Mahnbescheid für einen Mandanten machen. Außergerichtliche Kosten sind: 2300 104,00 €
7002 20,00 €
Ust. 7008 23,56 Zusammen also insgesamt 147,56 €. Bei online Mahnantrag hab ich gelesen dass man bei Nebenforderungen Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit den vollen Betrag einträgt. Heißt das dann mit Auslagen und Ust?
Und des weiteren steht da, dass man den Minderungsbetrag noch eingeben muss. Ich finde bei RA Micro das Feld aber nicht und weiß nicht wo ich das eintragen soll. Vielleicht kann mir hier ja einer helfen.
Mahbescheid Eintragung von Nebenforderungen
- Anahid
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Wenn Du den Mahnbescheid über RAM machst, dann solltest Du einfach die Kosten für das vorgerichtliche Mahnschreiben in die Forderungsaufstellung aufnehmen (natürlich ordnungsgemäß auch entsprechend mit den Einzelwerten 1,3++). Den Rest mit Anrechnung etc. macht das Programm, wenn es den MB fertigt, selbst.
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Ich glaub, ich versteh die Frage nicht...
Man trägt ganz normal die (kompletten) Anwaltsgebühren als außergerichtliche Kosten ein und gibt dann noch in dem Extrafeld den Betrag an, der auf die 3305 angerechnet werden soll, also im Normalfall die halbe GG.
Man trägt ganz normal die (kompletten) Anwaltsgebühren als außergerichtliche Kosten ein und gibt dann noch in dem Extrafeld den Betrag an, der auf die 3305 angerechnet werden soll, also im Normalfall die halbe GG.
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
- Anahid
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War eben nicht angefragt Lori, sondern es ging um die Eintragung im RAM. Aber Deine Frage beantwortend: 0,65 Gebühr ohne Auslagen ohne Mehrwertsteuer als Anrechnungsbetrag angeben.
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Ist die jetzt unter Nebenforderung oder beim Anrechnungsbetrag?Lori79 hat geschrieben:Danke,
aber bei der vollen Gebühr (Anwaltsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit) die 1,3 und Ausl. und MWst. oder? Der sagt mir nähmlich, die Gebühr wäre zu hoch.
Danke
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Besteht vielleicht Vorsteuerabzug und er meckert wegen der Mehrwertsteuer.
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