Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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anjamiki
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#1
09.05.2016, 13:12
Hallo zusammen,
kann ich aus einem Teilzahlungsvergleich, der mit dem Schuldner getroffen wurde, vollstrecken, ohne dass ich einen Vollstreckungstitel habe??
Gilt dieser Teilzahlungsvergleich auch als Vollstreckungstitel?
Viele sonnige Grüße
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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AliceImWunderland
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#2
09.05.2016, 13:15
Die Voraussetzungen für einen vollstreckbaren Zahlungstitel: Titel, Klausel, Zustellung.
Wenn dein Teilzahlungsvergleich diese drei Voraussetzungen nicht erfüllt, dann kannst du daraus nicht vollstrecken. Es sei denn, es ist ein notariell beglaubigter Teilzahlungsvergleich und der Schuldner hat sich darin der sofortigen ZV unterworfen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema. ![Nägelfeil-Smiley :naegel](./images/smilies/naegel.gif)
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anjamiki
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#3
09.05.2016, 13:22
Vielen Danke für die schnelle Antwort
LG
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#4
09.05.2016, 13:24
Vollstrecken ohne Vollstreckungstitel.......Ihr kommt aber auch manchmal auf Ideen.
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)