Hallo und Hilfe an alle...!?
Ich muss einen Vertrag zur Übertragung von Wohnungseigentum unter Halbgeschwistern abwickeln. Im Grundbuch steht nur, dass bei Veräußerung die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist (also auch kein Vermerk über Ausnahmen o.ä.)
Ist diese Zustimmung nun auch bei Halbgeschwistern nötig (die Übertragung geschah im Rahmen einer Erbschaftsauseinandersetzung)!?
Danke schon mal...
Verwalterzustimmung bei Halbgeschwistern!?
Genau! Wenn im Grundbuch steht, dass Verwalterzustimmung erforderlich ist und keine Ausnahmen drinstehen, dann muss Verwalterzustimmung gem. § 12 WEG eingeholt werden!
Also im Grundbuch steht folgendes:
Die Veräußerung bedarf der Zustimmung des Verwalters. Dies gilt nicht für die Veräußerung:
a) im Wege der ZV;
b) durch Konkursverwalter;
c) duch Gläubiger dinglich gesicherter Darlehen, wenn sie ein von ihnen erworbenes Eigentum weiter veräußern.
Die Veräußerung bedarf der Zustimmung des Verwalters. Dies gilt nicht für die Veräußerung:
a) im Wege der ZV;
b) durch Konkursverwalter;
c) duch Gläubiger dinglich gesicherter Darlehen, wenn sie ein von ihnen erworbenes Eigentum weiter veräußern.