Hallo Ihr Lieben,
ich habe die ZV-Akten meiner Kollegin übernommen. In einer Akte hat sie zwei ZV-Aufträge gemacht, weil sie beim ersten die falsche Anschrift des Schuldners angegeben hat. Trotzdem rechnet sie zweimal ab. Bin jetzt etwas verwirrt, weil uns die Gebühr meiner Meinung nach doch nur einmal zusteht, weil wir mit der falschen Adresse ja schließlich einen Fehler gemacht haben. Kann mir evtl jmd weiterhelfen?
Vielen Dank schonmal
3309 nochmal abrechnen wg Fehler unsererseits?
- Muschel
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Da ist meiner Meinung nach eine Angelegenheit und darf nur 1 x abgerechnet werden. Selbst wenn der Schuldner unbekannt verzogen wäre und ihr hättet eine EMA-Anfrage machen müssen, gehört das ja auch alles zum ZV-Auftrag und kann nur 1 x abgerechnet werden.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- AliceImWunderland
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Muschel hat recht
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Wer fragt ist ein Narr - für 5 Minuten.
Wer nicht fragt ist ein Narr - sein Leben lang.
Ranga Yogeshwar
Zum Glück haben Computerspiele nicht wirklich Einfluss auf die Jugend, sonst würden wir dank Pac-Man heute alle magische Pillen fressen und sich ständig wiederholende Musik hören.
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