da ich gerade unsere ganzen Forderungsakten durchsehen muss, bräuchte ich mal eure Hilfe zu einem Fall, den ich grad nicht durchblicke. Hat meine Vorgängerin nämlich bearbeitet und ich bin grad etwas überfordert.
Wir haben für unseren Mdt. MB beantragt über EUR 1.205,00. Dann Zahlung Schuldner EUR 600,00. Das haben wir dem Mahngericht auch mitgeteilt und den Antrag in Höhe der Zahlung zurückgenommen.
Dann erging VB über EUR 1.205,00 zzgl. Verfahrenskosten + Zinsen, indem es heißt:
Antragsteller hat MB über EUR 600,00 zurückgenommen. Insoweit trägt er die Kosten des Verfahrens. Dies wurde bei der Festsetzung der Kosten bereits berücksichtigt.
Der Antragsgegner hat folgendem Teil widersprochen:
- der Hauptforderung i. H. eines Teilbetrages von EUR 600,00
- den Zinsen
- dieser Teilwiderspruch umfasst auch die geforderten Verfahrenskosten für den MB, soweit sie sich auf den widersprochenen Teil der HF beziehen.
Die Entscheidung über die weiteren Kosten des Mahnverfahrens bleibt der Kostenentscheidung im Streitverfahren vorbehalten."
Danach wurde versehentlich die ZV eingeleitet, da ja eigentlich nur noch ein Anspruch über EUR 5,00 besteht, aber das wurde im VB irgendwie übersehen. Natürlich ist jetzt noch die ZV-Gebühr angefallen und GVZ-Kosten.
Und was mache ich nun? Also so etwas hatte ich bisher noch nicht. Habe auch schon beim Mahngericht angerufen, aber die konnten mir nicht wirklich weiterhelfen.
Ich hoffe, da blickt jemand durch.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)