Hallöchen,
nach einer langen Klausurenphase habe ich mich wieder in den Aktendschungel gekämpft
Wir haben Mann (Schaden am Auto) und Frau (Schmerzensgeld) bei einem Verkehrsunfall vertreten. Mussten auch Klage einreichen.
Wir haben der RSV die Kosten in Rechnung gestellt (2300,3100 mit 1008, 3104...). Die Erhöhung haben sie nicht anerkannt, weil es sich natürlich um zwei verschiede Sachen handelt.
Den durch das Gericht festgesetzten Streitweit von 5000 € haben sie jedoch akzeptiert.
Jetzt frage ich mich, ob ich eine zweite Rechnung erstellte, die genau so aufgebaut ist wie die erste (ohne Erhöhrung) für die Frau und und ob ich dann auch wieder den Streitwert von 5000 € nehmen muss.
Das Gericht hat den Wert "des Verfahrens" insgesamt auf 5000 € gesetzt. Wäre ja irgendwie komisch, wenn ich für den Mann 5000€ ansetze und für die Frau nur den Schmerzensgeldanspruch.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen oder nur sagen, ob mein Gedankengang richtig ist ^^
Erhöhung 1008 negativ - Versicherung
- Baptistine
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Die Streitwertfestsetzung vom Gericht ist halt so nicht richtig bzw. wenn das Gericht den Streitwert des Verfahrens auf 5000 € festsetzt, bedeutet dies, das darin sowohl die Schadensersatzansprüche vom Mann als auch die Schmerzensgeldansprüche der Frau enthalten sind. Dann wäre mehr als eine Abrechnung nach 5000 € nicht drin.
Du hast hier verschiedene Mandanten mit verschiedenen Ansprüchen. Darum sind dann die Streitwerte zu addieren bei der Abrechnung. Wenn aber das gesamte Verfahren einen Wert von 5000 € hat, gibt es nichts mehr, was hier zu addieren wäre.
Du hast hier verschiedene Mandanten mit verschiedenen Ansprüchen. Darum sind dann die Streitwerte zu addieren bei der Abrechnung. Wenn aber das gesamte Verfahren einen Wert von 5000 € hat, gibt es nichts mehr, was hier zu addieren wäre.
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Mir stellen sich gerade folgende Fragen: Welche Beträge sind in den 5.000,00 Euro drin? Schaden am Fahrzeug und Schmerzensgeldanspruch?
Waren Mann und Frau verheiratet - also ist die Frau in der Rechtsschutz-Versicherung mitversichert?
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Liebe Grüße Sonnenkind
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Sorry dass ich mich erst jetzt melde.
Ja beide sind als Ehepaar versichert und in dem Streitwert sind der Schaden am Fahrzeug und der Schmerzensgeldanspruch drin.
Aber @Anahid, wenn der eine Streitwert gilt und damit auch nur eine Abrechnung anfällt, wäre die erste Rechnung dann nicht richtig (auch wenn vielleicht gerichtlicher Fehler)?
Ich meine wir haben zwei mandanten vertreten, da kann ich ja nicht nur einen abrechnen.
Die RSV schrieb: "Eine Erhöhungsgebühr fällt hier nicht an, da jeder Beteiligter einen eigenen Anspruch hat"
Stehe aufm Schlauch
Ja beide sind als Ehepaar versichert und in dem Streitwert sind der Schaden am Fahrzeug und der Schmerzensgeldanspruch drin.
Aber @Anahid, wenn der eine Streitwert gilt und damit auch nur eine Abrechnung anfällt, wäre die erste Rechnung dann nicht richtig (auch wenn vielleicht gerichtlicher Fehler)?
Ich meine wir haben zwei mandanten vertreten, da kann ich ja nicht nur einen abrechnen.
Die RSV schrieb: "Eine Erhöhungsgebühr fällt hier nicht an, da jeder Beteiligter einen eigenen Anspruch hat"
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Du rechnest nicht nur einen Mandanten ab, sondern Du rechnest Eure Tätigkeit nach dem Gesamtwert ab. Da sind beide schon drin.
Die Erhöhung gibt es nur, wenn mehrere Mandanten vertreten werden, die denselben Anspruch haben. Wenn z.b. beide Eheleute Eigentümer des Kfz wären.
Die Erhöhung gibt es nur, wenn mehrere Mandanten vertreten werden, die denselben Anspruch haben. Wenn z.b. beide Eheleute Eigentümer des Kfz wären.
- Baptistine
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Alles klar, dann bleibt es so wie es ist.
Danke euch allen
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