Hallo!
Hab in einer Kanzlei neu angefangen und die arbeiten mit Mandantwin. Ich mache dort das Kostenrecht und die ZV.
Ich hab hier jedoch Probleme ein Forderungskonto anzulegen. Ich weiß, dass ich die Hauptforderung und die Nebenkosten dort eintragen kann. Wenn ich jetzt RA-Gebühren mit reinnehmen möchte ohne eine Rechnung an Mandant zu stellen, wie gebe ich die ein, dass diese nicht im Aktenkonto verbucht werden? Und wie mache ich das, wenn ich dem Mandanten eine Rechnung stelle, dass diese nicht ins Foko gebucht wird, wenn ich dort die RA-Gebühren schon vorher reingenommen habe?
Chef sagt, dass ich die Akte irgendwie in eine Zwangsvollstreckungsakte umändern kann?
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte!!
Forderungskonto Mandantwin
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Du kannst die Akte tatsächlich in eine ZV-Akte umändern. Rufe deine Akte auf. Neben deinem Rubrum (wie du die Akte angelegt hast) kannst du auswählen, was du möchtest (ZV, Familiensache, Mietsache etc.). Hier klickst du dann ZV an.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
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Wie bekomme ich denn RA-Gebühren und GK ins Foko ohne Buchungs ins Aktenkonto?
Und wie bekomme ich es hin, dass wenn ich eine Rechnung stelle und die ins Aktenkonto buche, z. B. eine Pauschale, diese nicht im Forderungskonto erscheint??? Ich blicke da nicht durch...
Und wie bekomme ich es hin, dass wenn ich eine Rechnung stelle und die ins Aktenkonto buche, z. B. eine Pauschale, diese nicht im Forderungskonto erscheint??? Ich blicke da nicht durch...
Viele Grüße von Cahra
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- Foren-Azubi(ene)
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- Registriert: 15.02.2008, 15:06
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte+Buchhalterin
- Software: MandantWin
gar nicht oder? Arbeite auch mit dem Program und ärgere mich darüber auch.