Hallöchen!
Ich habe da grad einen ziemlich verzwickten Fall. Es geht um relativ viel Geld, schonmal zur ersten Info
Der Schuldner betreibt eine Firma. Jedoch wickelt er den Zahlungsverkehr nicht über sein Konto ab, sondern über das seiner Tochter. Wir haben sodann den Zahlungsanspruch gepfändet, hier war also die Tochter Drittschuldnerin. Diese ist nun nicht mehr auffindbar und einfach mal ausgewandert, der Zahlungsverkehr (so schätze ich) läuft jedoch immer noch über ihr Konto.
Sie war schon mal im Ausland, das Konto nutzte der Vater jedoch weiter für seinen geschäftlichen Zahlungsverkehr.
Meine Fragen: Sie kann doch nicht einfach ins Ausland und ihr Konto dem Vater überlassen? Das macht er nur, damit man nicht auf sein Vermögen zugreifen kann! Und auf sie muss man doch irgendwie zukommen können, obwohl sie im Ausland ist. Denn um den Zahlungsanspruch zu pfänden brauchen wir ja ihre aktuelle Anschrift. Verzwickt ich weiss ....Vielleicht liege ich falsch, aber eigentlich sollte man doch eine Strafanzeige machen können? Ich wüsste nicht wie im ersten Moment, aber das ist alles sehr unseriös. Und der Betrag der geschuldet wird ist alles andere als wenig.
Vielleicht hattet Ihr ja schon einen Fall, indem der Schuldner/Drittschuldner ins Ausland ist und dem Fall evtl ähnelt. Und übrigens, der Schuldner ist unter der Anschrift auch nicht auffindbar. Da ist wohl nur ein kaputter Briefkasten, aber wohnen oder arbeiten tut dort niemand...HILFE
DANKE !
Schuldnerin im Ausland, Kontoverleih
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PFÜB wurde zugestellt?
Du sagst Briefkasten ist noch vorhanden, dann würd ich doch ne Klage gegen die Tochter als Drittschuldner machen, hoffen, dass die Klage zugestellt werden kann an den Briefkasten und den Eingang des Versäumnisurteils abwarten...
Du sagst Briefkasten ist noch vorhanden, dann würd ich doch ne Klage gegen die Tochter als Drittschuldner machen, hoffen, dass die Klage zugestellt werden kann an den Briefkasten und den Eingang des Versäumnisurteils abwarten...
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Ein paar Fragen sind noch offen.
Gegen wen richtet sich der Titel? Gegen den Schuldner persönlich oder seine Firma?
Wurde schon eine Vermögensauskunft und die Drittauskünfte beim Bundeszentralamt für Steuern eingeholt? Evtl. tauchen bei Einholung der Drittauskünfte noch weitere Bankverbindungen des Schuldners bzw. der Firma auf, auf die zugegriffen werden könnte.
Anhand der derzeitigen Infos sehe ich hier noch keine konkreten Anhaltspunkte für eine Strafanzeige, es sei denn, es lag z. B. bereits bei Auftragserteilung Eingehungsbetrug vor. Für eine Strafanzeige wg. Vollstreckungsvereitelung, Gläubigerbenachteiligung, Kontoleihe usw. müssten m. E. mehr Anhaltspunkte her, z. B. Briefe der Schuldnerfirma, auf denen nur das Konto der Tochter angegeben ist oder eine Drittauskunft, wonach weder Schuldner noch Firma über eigene Konten verfügen, sondern nur Verfügungsberechtigte für Konten der Tochter sind.
Wenn die Tochter sich beim Einwohnermeldeamt nicht ordnungsgemäß abgemeldet hat, könnte man überlegen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren anzustrengen wg. Verstoß gg. das Meldegesetz. Gibt es irgendeinen Hinweis, wohin es sie verschlagen hat? Bei einigen Ländern ohne Melderegister kommt man dann manchmal über eine Anfrage bei der deutschen Botschaft weiter.
Wegen des abgetauchten Schuldners: Falls es sich um eine Firma handelt, die im HR eingetragen ist, würde ich dieses informieren, dass unter der angegebenen inländischen Geschäftsanschrift keine Zustellung möglich ist. Da eine Pflicht zur Bekanntgabe einer zustellungspflichtigen Adresse besteht, tritt das HR dann dem GF/Gesellschafter auf die Füße und Du bekommst evtl. eine neue Adresse.
Ansonsten wünsche ich Dir erst mal viel Erfolg.
Gegen wen richtet sich der Titel? Gegen den Schuldner persönlich oder seine Firma?
Wurde schon eine Vermögensauskunft und die Drittauskünfte beim Bundeszentralamt für Steuern eingeholt? Evtl. tauchen bei Einholung der Drittauskünfte noch weitere Bankverbindungen des Schuldners bzw. der Firma auf, auf die zugegriffen werden könnte.
Anhand der derzeitigen Infos sehe ich hier noch keine konkreten Anhaltspunkte für eine Strafanzeige, es sei denn, es lag z. B. bereits bei Auftragserteilung Eingehungsbetrug vor. Für eine Strafanzeige wg. Vollstreckungsvereitelung, Gläubigerbenachteiligung, Kontoleihe usw. müssten m. E. mehr Anhaltspunkte her, z. B. Briefe der Schuldnerfirma, auf denen nur das Konto der Tochter angegeben ist oder eine Drittauskunft, wonach weder Schuldner noch Firma über eigene Konten verfügen, sondern nur Verfügungsberechtigte für Konten der Tochter sind.
Wenn die Tochter sich beim Einwohnermeldeamt nicht ordnungsgemäß abgemeldet hat, könnte man überlegen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren anzustrengen wg. Verstoß gg. das Meldegesetz. Gibt es irgendeinen Hinweis, wohin es sie verschlagen hat? Bei einigen Ländern ohne Melderegister kommt man dann manchmal über eine Anfrage bei der deutschen Botschaft weiter.
Wegen des abgetauchten Schuldners: Falls es sich um eine Firma handelt, die im HR eingetragen ist, würde ich dieses informieren, dass unter der angegebenen inländischen Geschäftsanschrift keine Zustellung möglich ist. Da eine Pflicht zur Bekanntgabe einer zustellungspflichtigen Adresse besteht, tritt das HR dann dem GF/Gesellschafter auf die Füße und Du bekommst evtl. eine neue Adresse.
Ansonsten wünsche ich Dir erst mal viel Erfolg.
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Danke euch schonmal. Der Pfüb konnte nicht an die gerichtete Firma zugestellt werden, da der Briefkasten nicht beschriftet ist. Es ist wohl auch nur eine Scheune, in der die Waren stehen Diese wurden aber bereits von anderen Gläubigern konfisziert zur Versteigerung. Hat uns der GV mitgeteilt, und der Wert der Waren ist weit unter dem Wert der Schulden...
Der Titel richtet sich gegen die Firma (Vater). Die Tochter "verleiht" dem Vater ihr Konto zum geschäftl. Zahlungsverkehr, obwohl sie keine Inhaberin ist! Der Vater ist auch nicht auffindbar, die vorliegende Adresse ist wie gesagt nur eine alte Scheune.
Aber das hilft mir wirklich sehr weiter, danke dir! Wir haben einige Anhaltspunkte für den Kontoverleih. Ja die Dame ist wohl nach Malaysia abgedüst. Meiner Recherchen nach gibt es da sowas wie Meldepflicht nicht Ich werde mal die Ideen meinem Chef weitergeben!
Dankeschön!
Der Titel richtet sich gegen die Firma (Vater). Die Tochter "verleiht" dem Vater ihr Konto zum geschäftl. Zahlungsverkehr, obwohl sie keine Inhaberin ist! Der Vater ist auch nicht auffindbar, die vorliegende Adresse ist wie gesagt nur eine alte Scheune.
Aber das hilft mir wirklich sehr weiter, danke dir! Wir haben einige Anhaltspunkte für den Kontoverleih. Ja die Dame ist wohl nach Malaysia abgedüst. Meiner Recherchen nach gibt es da sowas wie Meldepflicht nicht Ich werde mal die Ideen meinem Chef weitergeben!
Dankeschön!
Dann steht Dir doch der Weg offen gegen die Tochter im Rahmen der Drittschuldnerklage vorzugehen und einen Titel zu erwirken.Wir haben sodann den Zahlungsanspruch gepfändet, hier war also die Tochter Drittschuldnerin.
Wenn Du dann einen Titel hast gegen die Tochter sieht die Sache nämlich wieder anders aus...
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Ja das stimmt, gute Idee... Problem ist, dass diese nie auffindbar ist. Und momentan ist sie ja im Ausland. Alles recht schwierig.
Na, so schwierig ist das nicht... Einfach Klage öffentlich zustellen lassen (entsprechend begründen und die Recherchen nicht vergessen) und dann gibt es doch ein Versäumnisurteil.
Mit dem kannst Du dann das Konto dicht machen...
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Und am Ende, ist dann gar kein Geld mehr drauf, die Bank macht löst das Konto auf und die Drittschuldner Klage war ein Schuss in den Ofen, da kein Auszahlungsanspruch mehr besteht. Find ich Top.
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und der Schuldner steht ohne Konto da.joggellive hat geschrieben:Und am Ende, ist dann gar kein Geld mehr drauf, die Bank macht löst das Konto auf
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