Ich habe mal eine Frage (konnte gerade nichts passendes finden - seht es mir bitte nach, falls es im Forum schon mal eine ähnliche Frage gab...
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Habe in einer Vollstreckungssache im Wege der Einholung von Drittauskünften die Mitteilung über 2 Arbeitgeber erhalten und daraufhin die Zusammenrechnung beider Einkommen im Wege der Pfändung beantragt.
Das Gericht meinte nun, es könne den Pfüb nicht erlassen - ich müsse die ungefähre Höhe des Einkommens angeben.
Muss ich das wirklich? Ich meine, die Angabe habe ich natürlich nicht - und bislang habe ich eine solche Monierung noch nie erhalten...
(Will mich vor Gericht gerade nicht blamieren...
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Könnt ihr mir bitte weiterhelfen?!
Ganz lieben Dank - und einen guten Start in den Tag!