Moin Ihr Lieben!
Ich habe gerade ein Brett vor dem Kopf... Folgender Sachverhalt:
Wir vertreten seit 2013 die Beklagte, für die wir vor dem 01.08.13, nämlich Mitte März 2013, Widerspruch gegen einen MB der Antragstellerin/Klägerin eingelegt haben. Die ASt hat erst 1,5 Jahre später, also im Dezember 2014, ihren Anspruch begründet. Nach ewigem Hin und Her hat die Klägerin die Klage zurückgenommen und ihr wurden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Nun möchte ich meinen KFA stellen. Hinsichtlich der Widerspruchsgebühr muss ich natürlich nach dem alten RVG gehen, aber wie sieht das mit der Anspruchsbegründung aus? Wegen des langen Zeitraums würde ich vermuten, dass noch nicht feststand, ob der Anspruch begründet werden soll und würde daher gerne nach den neuen Gebühren abrechnen oder muss ich bei den alten bleiben?
Danke für Eure Hilfe!
LG, Julia
KFA MB vor 01.08.13, Anspruchsbegründung nach 01.08.13
- Adora Belle
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Es kommt auf Euren Auftrag an. Ihr hattet wahrscheinlich "bedingten Verteidigungsauftrag" für den Fall, dass das streitige Verfahren durchgeführt wird? Dann ist der Zeitpunkt der Abgabe ans Streitgericht entscheidend.