Hallo
Wir haben einen Mandanten in einem Strafverfahren vertreten. Da dieser unsere Rechtsanwaltsgebühren nicht gezahlt hat, haben wir einen Vergütungsfestsetzungsantrag im Namen des sachbearbeitenden Rechtsanwaltes gestellt. Nun haben wir einen Titel auf diesen RA vorliegen. Dieser ist inzwischen jedoch aus der Kanzlei ausgeschieden und ich muss die Titelumschreibung beantragen.
Zwei Fragen hierzu:
1.) Wie begründe ich die Titelumschreibung? Reicht es, wenn ich den Sachverhalt erläutere oder müssen entsprechende Nachweise beigefügt werden?
2.) Kann ich danach umgehend die ZV betreiben oder muss der umgeschriebene Titel erst noch einmal an den Schuldner zugestellt werden?
LG
Titelumschreibung Gläubiger
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- Foren-Azubi(ene)
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Hallo,
das könnte schwierig werden! Könnte sein, dass nur der RA zur ZV berechtigt ist, der im Titel als Gläubiger steht. Wie genau lautet die Gläubigerbezeichnung im Titel?
Und ja, zugestellt müsste der Beschluss vorab auch noch werden!
das könnte schwierig werden! Könnte sein, dass nur der RA zur ZV berechtigt ist, der im Titel als Gläubiger steht. Wie genau lautet die Gläubigerbezeichnung im Titel?
Und ja, zugestellt müsste der Beschluss vorab auch noch werden!
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Hallo,
die Rechtsnachfolge muss gem. § 727 ZPO mit öffentlicher Urkunde nachgewiesen werden und der Titel nebst Rechtsnachfolgeklausel und Abschrift der öffentlichen Urkunde gem. § 750 Abs. 2 ZPO zugestellt werden.
Dann noch die Wartefrist § 798 ZPO abwarten, dann kann es los gehen.
S. Geiselmann
die Rechtsnachfolge muss gem. § 727 ZPO mit öffentlicher Urkunde nachgewiesen werden und der Titel nebst Rechtsnachfolgeklausel und Abschrift der öffentlichen Urkunde gem. § 750 Abs. 2 ZPO zugestellt werden.
Dann noch die Wartefrist § 798 ZPO abwarten, dann kann es los gehen.
S. Geiselmann