ich bin total überfragt....
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Wir haben gegen eine Gegner 5 Verfahren laufen und ich weiß nicht genau, wo ich einen KFA machen kann..
1. Verfahren vor dem LG. Haben hier gewonnen und bereits ein rechtskräftiges Urteil und KFB.. alles richtig
wir haben die ZV eingeleitet mit PfüB
2. Verfahren - einstweilige Einstellung (ZV)... wird kostenpflichtig zurückgewiesen... KFA möglich?
3. Verfahren - Erinnerung (ZV).. wird ebenfalls zurückgewiesen... laut Gericht kein KFA im Erinnerungsverfahren möglch. stimmt das?
4. Verfahren - Vollstreckungsschutzklage (Antrag) auch dieses Verfahren wurde zurückgewiesen ... Entscheidung ist auch gerichtskostenfrei ö.... also auch kein KfA möglich ??
5. Verfahren - Prüfung PKH Antrag... Antrag wurde vom Gericht geprüft und zurückgewiesen.. hier kann ich auch keinen KfA stellen oder? da es hier nur um die Prüfung des PKH Antrages ging und er nicht ergangen ist
6. Beschwerdeverfahren - fängt jetzt erst an...
Die Gegnerin lässt echt nichts unversucht.... es sind viele Verfahren und ich weiß einfach nicht, in welchen ich d. KFA stellen kann...
Bitte um Hilfe
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)