In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
-
Stromberg
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 536
- Registriert: 06.03.2014, 16:13
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
#1
30.12.2015, 16:39
Guten Abend,
bitte noch um Eure Hilfe:
Ein nicht verheiratetes Pärchen trennt sich, sind beide je zu 1/2 im Grundbuch eingetragen. Die Frau überlässt an den Mann ihre Hälfte. Vorkaufsrecht anfordern?
Unter Bezugnahme auf § 26 BauGB meine ich ja.......
-
Stromberg
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 536
- Registriert: 06.03.2014, 16:13
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
#2
04.01.2016, 09:13
Guten Morgen,
hat keiner einen Rat für mich?
-
The_Rabbit_333
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 57
- Registriert: 18.05.2009, 17:54
- Beruf: ReNo - mehr No als Re
- Wohnort: NRW
#3
04.01.2016, 10:07
Guten Morgen, nein brauchst du nicht.
LG
-
Stromberg
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 536
- Registriert: 06.03.2014, 16:13
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
-
Whoville
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 437
- Registriert: 09.07.2014, 15:51
- Beruf: Notarfachwirtin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: hoch im Norden
#5
04.01.2016, 11:34
Da das Thema, ob ein Vorkaufsrecht auf Miteigentumsanteile anfällt umstritten ist, würde ich beim zuständigen GBA anrufen. Die werden das mit der Gemeinde sicherlich geklärt haben.
-
larifari
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 562
- Registriert: 17.12.2014, 10:52
- Beruf: Notarfachwirtin
- Software: RA-Micro
#6
04.01.2016, 11:46
Die Antwort hängt aber wohl auch davon ab, ob es sich hier überhaupt um einen Verkauf handelt.
-
Whoville
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 437
- Registriert: 09.07.2014, 15:51
- Beruf: Notarfachwirtin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: hoch im Norden
#7
04.01.2016, 12:40
Jep, da ist was dran!