Fristenkalender grds. nichts für Azubis!

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#1

01.01.2016, 17:40


Fristenkalender beim Rechtsanwalt - Nichts für den Azubi?

Der Bundesgerichtshof (Az. XII ZB 407/12) hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt die Eintragung und Überwachung von Fristen und Terminen grundsätzlich nicht auf noch auszubildende Kräfte übertragen darf, denen die notwendige Erfahrung fehlt.

BGH, Beschl. v. 11.11.2015 - XII ZB 407/12

Weiter:
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile ... -den-azubi
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#2

01.01.2016, 19:10

Es ist eigentlich schlimm, dass der BGH so was überhaupt ausdrücklich entscheiden muss.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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#3

01.01.2016, 23:16

Oder anders: Es ist schlimm, dass so manche RAe den BGH dazu zwingen, so etwas entscheiden zu müssen...
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Hühnerhaufen
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#4

04.01.2016, 09:35

Mir läuft immer ein Schauer über den Rücken, wenn ich hier lese, dass Azubis für die Eintragung der Fristen zuständig sind und man auch noch Stolz darauf ist ....

Hühnerhaufen
Tatjana H.
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#5

04.01.2016, 10:21

Ja mir auch, aber mal unter uns..... mein alter Chef der hatte - bis ich übernommen wurde - immer NUR Azubis in der Kanzlei. Keine ausgelernten Kräfte und dem war das voll egal.
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

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