Liebe Kollegen,
ich habe gerade eine Abrechnung der Kosten im arbeitsrechtlichen Verfahren in der zweiten Instanz hier liegen.
Er rechnet ab:
1,6 VG
1,2 TG
Honorarforderung vom ...
Reisekosten
Abwesenheitsgeld
Auslagen
MWSt
- Kosten durch Staatskasse gez.
Ende
Ich bin in PKH-Sachen nicht fit und möchte Euch deshalb um Rat bitten.
Muss er die Kosten die die Staatskasse abgezogen hat unten abziehen? Was meint der mit Honorarforderung?
Frage zu KFA
- ButlerJames
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Die durch die Staatskasse erstattete PKH-Vergütung ist auf diese übergegangen und muss daher bei der Kostenfestsetzung in Abzug gebracht werden.
Welche Honorarforderung das sein soll, können wir hier nicht beantworten. Gab es da eine Anlage zum KfA?
Welche Honorarforderung das sein soll, können wir hier nicht beantworten. Gab es da eine Anlage zum KfA?
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- ButlerJames
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Nein... nur das eine Blatt. Hat mich auch gewundert.
- Liesel
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Widersprechen mit der Begründung, dass diese nicht nachvollziehbar ist.
UBV-Kosten dürften das ja auch keine sein, wenn Reisekosten abgerechnet werden.
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- ButlerJames
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Wichtiger Hinweis den ich vergessen habe: Die Kosten hat er in der Berechnung selbst, komischerweise gar nicht berücksichtigt.
Ich würde einfach darauf hinweisen, dass diese Forderung nicht nachvollziehbar ist, wir aber grundsätzlich mit der Abrechnung einverstanden sind. Oder?
Ich würde einfach darauf hinweisen, dass diese Forderung nicht nachvollziehbar ist, wir aber grundsätzlich mit der Abrechnung einverstanden sind. Oder?
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- NORTHERN DINO
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Ich bin kein Arbeitsrechter, so viel vorweg...
Das würde ich so nicht schreiben, das ist ein Widerspruch in sich. Entweder man moniert den KFA oder man ist damit einverstanden.
Manche RAe bezeichnen ihre gesetzliche Vergütung auch als "Honorar". Trifft das hier evtl. zu?
Das würde ich so nicht schreiben, das ist ein Widerspruch in sich. Entweder man moniert den KFA oder man ist damit einverstanden.
Manche RAe bezeichnen ihre gesetzliche Vergütung auch als "Honorar". Trifft das hier evtl. zu?
~ Grüßle ~
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So ähnlich würde ich auch denken. Kann es eine Art Zwischensumme der beiden Gebühren sein?
Oder es gibt eine Anlage, die Ihr nicht bekommen habt, weil kein Mehrstück eingereicht wurde.
Oder es gibt eine Anlage, die Ihr nicht bekommen habt, weil kein Mehrstück eingereicht wurde.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
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- ButlerJames
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Es gibt weder eine Anlage noch kann es aus den vorangegangenen Gebühren eine Zwischensumme bilden.
Wir haben jetzt dorthin geschrieben dass wir grundsätzlich einverstanden sind, jedoch die eine Position nicht verstehen.
Eine Änderung haben wir nicht erbeten. Mal sehen was bei rum kommt. Danke.
Wir haben jetzt dorthin geschrieben dass wir grundsätzlich einverstanden sind, jedoch die eine Position nicht verstehen.
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